Maßnahmen zur Wohnraumanpassung im Landkreis Bayreuth

32 Das Thema Pflege kann jeden von uns betreffen, ob als Betroffene oder Angehörige. Wenn ein Pflegebedarf vorliegt, können gesetzliche Leistungen beantragt werden, die die Versorgung zuhause oder in stationären Einrichtungen sicherstellen. Pflegegrade und Leistungen Feststellung der Pflegebedürftigkeit Bei der Feststellung der Pflegebedürftigkeit werden körperliche, geistige und psychische Faktoren berücksichtigt. Ermittelt wird der Grad der Selbstständigkeit, der Pflegebedarf errechnet sich aus dessen Defiziten. Um Leistungen aus der Pflegeversicherung zu erhalten, muss die Einstufung in einen Pflegegrad bei der zuständigen Pflegekasse beantragt werden. Dieser Antrag ist formlos möglich. Auf den Antrag hin überprüft und beurteilt ein Gutachter des Medizinischen Dienstes (MD) bzw. von medicproof (bei Privatversicherten) den Grad der Selbstständigkeit des Betroffenen im häuslichen Umfeld oder bei stationärer Versorgung in einer Pflegeeinrichtung. Anhand eines Bewertungssystems werden Punkte vergeben, die darstellen, inwieweit die Selbstständigkeit eingeschränkt ist. Eine geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit entspricht dem Pflegegrad 1. Die schwerste Beeinträchtigung erhält die Einordnung in den Pflegegrad 5. Die Selbstständigkeit wird in folgenden Bereichen beurteilt: 1. Mobilität 2. Kognitive (geistige) und kommunikative Fähigkeiten 3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen 4. Selbstversorgung (Körperpflege, Ernährung, Toilettengang) 5. B ewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen 6. G estaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte Auf der Grundlage des Gutachtens entscheidet die zuständige Pflegekasse, ob der Antrag auf Zuerkennung eines Pflegegrades bewilligt wird und welcher Pflegegrad vorliegt. Daraus leiten sich die Leistungen ab, die der Antragsteller aus der Pflegeversicherung erhält. Hilfe und Unterstützung © oneinchpunch - stock.adobe.com

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