Wegweiser für Senioren der Stadt Bayreuth

Finanzen und Hilfen 51 Abteilungsleitung 0921 25-1514 Vergabe von Sozialwohnungen Buchstabe A – C und H – O 0921 25-1630 Vergabe von Sozialwohnungen Buchstabe D – G und P – Z 0921 25-1737 Einkommensorientierte Förderung (EOF), Mietspiegel 0921 25-1632 Wohngeld, Miet- und Lastenzuschuss Buchstabe A – C 0921 25-1254 Wohngeld, Miet- und Lastenzuschuss Buchstabe D – E 0921 25-2034 Wohngeld, Miet- und Lastenzuschuss Buchstabe F – Go 0921 25-1606 Wohngeld, Miet- und Lastenzuschuss Buchstabe Gb – Ka 0921 25-2032 Wohngeld, Miet- und Lastenzuschuss Buchstabe Kb – Mar 0921 25-1311 Wohngeld, Miet- und Lastenzuschuss Buchstabe Mas – Rh 0921 25-2033 Wohngeld, Miet- und Lastenzuschuss Buchstabe Ri – S 0921 25-1517 Wohngeld, Miet- und Lastenzuschuss Buchstabe T – Z 0921 25-1169 Mieterhilfe e. V. – Beratungsstelle (nur für Mitglieder) St. Georgen 19, 95448 Bayreuth Tel.: 0921 560214 (erreichbar tel. Mo. – Do. 9.00 – 13.00 Uhr und 15.00 – 17.00 Uhr, Fr. 9.00 – 13.00 Uhr) Mieterverein Bayreuth und Umgebung e. V. (nur für Mitglieder) Rathenaustraße 37, 95447 Bayreuth Tel.: 0921 560149, Fax: 0921 560149 Bestattungskosten Soweit der zur Bestattung verpflichtete Erbe oder Hinterbliebene nicht in der Lage ist, die Kosten der Bestattung selbst zu tragen, können hier im angemessenen Umfang Hilfen gewährt werden. Wohngeld Wohngeld wird zur wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens als „Mietzuschuss“ für Mieter von Wohnraum und als „Lastenzuschuss“ für Eigentümer eines selbstgenutzten Eigenheimes oder einer selbstgenutzten Eigentumswohnung gewährt, und zwar ab dem 1. des Monats der Antragstellung (maßgebend ist der Eingangsstempel der Wohngeldbehörde). Wohngeld wird in der Regel für zwölf Monate bewilligt. Die Höhe des Wohngeldes errechnet sich aus folgenden Größen: • Anzahl der Familienmitglieder, die zum Haushalt gehören • Familieneinkommen • zu berücksichtigende Miete bzw. Belastung (über angemessenen Wohnraum hinausgehende Kosten werden nicht berücksichtigt) Auskünfte im Wohnungsamt der Stadt Bayreuth Rathaus II, Dr.-Franz-Straße 6 E-Mail: wohnungsamt@stadt.bayreuth.de Fax: 0921 25-1625 Aktuell ist die Wohngeldstelle wegen der Umsetzung der Wohngeldreform 2023 und der stark gestiegenen Antragszahlen eingeschränkt Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 9.00 bis 11.00 Uhr und Mittwoch von 14.00 bis 16.00 Uhr telefonisch erreichbar.

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