Wegweiser für Senioren der Stadt Bayreuth

Finanzen und Hilfen 52 • Besuch städtischer Theaterveranstaltungen • Besuch städtischer Museen • öffentlichen Eislauf im städtischen Eisstadion • Besuch des Kreuzsteinbades, Stadtbades, SVB-Hallenbades • auf die Ausleihgebühr in der Stadtbibliothek. • Weitere Ermäßigungen Deutsche Bahn AG: Senioren BahnCard für Senioren ab 65 Jahre, ohne Nachweis einer Bedürftigkeit Tel.: 030 2970 E-Mail: bahncard-service@bahn.de Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht, mit Nachweis einer Bedürftigkeit Anträge sind beim Bürgerdienst der Stadt Bayreuth oder bei ARD ZDF Deutschlandradio, Beitragsservice in 50656 Köln erhältlich und außerdem im Internet unter www.rundfunkbeitrag.de herunterzuladen. Wer einkommensabhängig bestimmte Sozialleistungen bezieht, kann sich mit dem Nachweis der betreffenden Behörde auf Antrag vom Rundfunkbeitrag befreien lassen. Wer dauerhaft und vollstationär in einer Pflege- oder Behinderteneinrichtung untergebracht ist, muss keinen Rundfunkbeitrag zahlen. Menschen mit Behinderung, denen das Markzeichen „RF“ zuerkannt wurde, zahlen bei Nachweis einen Drittelbeitrag. Taubblinde Menschen oder Sonderfürsorgeberechtigte im Sinne von § 27e des Bundesversorgungsgesetzes können ganz von der Beitragspflicht befreit werden. ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice 50656 Köln Tel.: 0180 99955510* Mo.–Fr. 7.00 – 19.00 Uhr Internet: www.rundfunkbeitrag.de *20 Cent/Anruf aus dem dt. Festnetz, Sozial- und Unterstützungsleistungen Eingliederungshilfen für behinderte Menschen Hier können verschiedene Arten von Hilfestellungen erfolgen. Diese fallen in den Zuständigkeitsbereich der Sozialverwaltung des Bezirks Oberfranken. Für Sozialhilfeleistungen von Bewohnern stationärer Pflegeeinrichtungen und im Rahmen der ambulanten Hilfe zur Pflege ist in Oberfranken ausschließlich der Bezirk Oberfranken – Sozialverwaltung zuständig: Bezirk Oberfranken Sozialverwaltung Cottenbacher Straße 23, 95445 Bayreuth Tel.: 0921 78460 E-Mail: sozialverwaltung@bezirk-oberfranken.de Internet: www.bezirk-oberfranken.de Sozialpass Der Sozialpass wird an Empfänger von Wohngeld, Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie Leistungsbezieher nach dem Asylbewerberleistungsgesetz mit Erstwohnsitz in Bayreuth auf Antrag ausgestellt. Der Antrag kann mündlich oder schriftlich beim Sozialamt gestellt werden. Als Nachweis ist der aktuelle Leistungsbescheid oder eine Bestätigung über den Bezug der vorgenannten Leistungen vorzulegen. Der Sozialpass ist kostenlos. Antragstellung: Rathaus II, Sozialamt, 3. Stock, Zimmer 303 Dr.-Franz-Straße 6, 95445 Bayreuth Öffnungszeiten: Mo. – Do. 8.00 – 12.00 Uhr Tel.: 0921 25-1548, Fax: 0921 25-1727 E-Mail: sozialamt@stadt.bayreuth.de Bei Vorlage des Sozialpasses erhalten die darin aufgeführten Personen jeweils 50 Prozent Ermäßigung auf die Eintrittspreise beim

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