Wegweiser für Senioren der Stadt Bayreuth

Recht und Vorsorge 55 Recht und Vorsorge Patientenverfügung Mit einer Patientenverfügung können Sie schon festlegen, dass Sie zum Beispiel keine lebensverlängernden Maßnahmen wünschen, wenn ein leidvolles Sterben unvermeidbar ist. Diese Verfügung ist bindend für die behandelnden Ärzte. Sie muss in schriftlicher Form vorliegen, aber nicht beglaubigt werden. Es genügt, wenn sie bei Ihren persönlichen Unterlagen aufbewahrt wird. Achten Sie auf konkrete Formulierungen und lassen Sie sich im Zweifelsfall von Ihrem Arzt beraten. Es wird empfohlen, sie einmal jährlich mit einem neuen Datum zu versehen und zu unterschreiben. Haben Sie vor dem 1. September 2009 eine Patientenverfügung verfasst, lohnt es sich, diese auf Vereinbarkeit mit dem neuen Gesetz zu überprüfen. Vorsorgevollmacht Sie wird auf eine Person Ihres Vertrauens ausgestellt. Sollten Sie aufgrund von Krankheit, beispielsweise eines Komas oder einer demenziellen Erkrankung, wichtige Entscheidungen nicht mehr selbst treffen können, kann diese Vertrauensperson in Ihrem Namen handeln. Im Gegensatz zur Betreuungsverfügung unterliegt die private Regelung nicht der gerichtlichen Kontrolle. Um im Zweifelsfall nachweisen zu können, dass eine Vorsorgevollmacht ausgestellt wurde, empfiehlt sich der Eintrag ins Zentrale Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer (ZVR). Beratung und Hilfe bei der Erstellung einer Vorsorgevollmacht erhalten Sie beispielsweise über: Hospizverein Bayreuth e. V. Vorsitzender: Dr. Stefan Sammet Preuschwitzer Straße 101, 95445 Bayreuth Tel.: 0921 1505292 (Hospizfachkraft) E-Mail: kontakt@hospizverein-bayreuth.de Internet: www.hospizverein-bayreuth.de Vorsorge-Ordner Um alle wichtigen Unterlagen griffbereit zu haben, sollten Sie einen Ordner zusammenstellen. Eine Person Ihres Vertrauens sollte den Aufbewahrungsort dieses Ordners wissen, um im Notfall schnell darauf zugreifen zu können. Dieser Ordner sollte alle wichtigen Papiere enthalten wie • Geburtsurkunde • Heiratsurkunde/Familienstammbuch • ggf. Scheidungsurkunde • Unterlagen zur Sozialversicherung • Rentenbescheide • Versicherungspolicen • Abo-Verträge • Mietvertrag • Testament • Verfügungen Tipp Verfügungen und Vollmachten werden nur anerkannt, wenn sie im Original vorgelegt werden. Es empfiehlt sich, diese an einem dem Bevollmächtigten bekannten Ort zu verwahren oder sie ihm/ihr zu übergeben. Gegen eine geringe Gebühr kann man die Vollmachten/ Verfügungen auch im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registrieren lassen. Weitere Informationen erhalten Sie hier: www.vorsorgeregister.de Kostenloses Servicetelefon 0800 3550500

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