Wegweiser für Senioren der Stadt Bayreuth

Recht und Vorsorge 56 Beratungshilfe für Rechtsberatung Bürger mit geringem Einkommen haben Anspruch auf kostenlose Rechtshilfe. Für den Erhalt eines Berechtigungsscheines müssen Sie Ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse nachweisen. Bringen Sie deshalb den gültigen Personalausweis oder Reisepass und alle notwendigen Unterlagen neuesten Datums mit (z. B. Verdienstbescheinigung, Arbeitslosen-, Sozialhilfebescheid, Kontoauszüge der letzten 3 Monate sowie aktueller Vermögensstände von Sparbüchern, usw.). Beratungshilfe wird für die außergerichtliche Tätigkeit eines Rechtsanwalts, Notars oder Steuerberaters gewährt. Sofern Sie die Voraussetzungen erfüllen, können Sie sich von einem Rechtsanwalt Ihres Vertrauens beraten lassen. Dieser ist verpflichtet, die in dem Beratungshilfegesetz vorgesehene Beratungshilfe zu gewähren. Er kann die Beratungshilfe nur im Einzelfall aus wichtigem Grund ablehnen. Den Antrag stellen Sie bei der Rechtsantragstelle des Amtsgerichtes. Der dortige Rechtspfleger kann allgemeine Auskünfte und Hinweise auf andere Hilfsmöglichkeiten bei rechtlichen Problemen geben und nimmt in den vom Gesetz vorgesehenen Fällen Anträge zu Protokoll auf. Zur Rechtsberatung ist er nicht befugt. Diese darf grundsätzlich nur von Personen betrieben werden, denen dazu von der zuständigen Behörde die Erlaubnis erteilt ist (z. B. Rechtsanwälte). Amtsgericht Bayreuth – Rechtsantragstelle Zimmer E.004 Erdgeschoss Justizgebäude II Tel.: 0921 504564, Fax: 0921 504569 Wilhelminenstraße 7, 95444 Bayreuth (Hausanschrift) Wittelsbacherring 22, 95444 Bayreuth (Postanschrift) Betreuung Betreuungsverfügung Mit dieser Verfügung können Sie eine Person benennen, die als Betreuer bestellt werden soll, falls Sie wegen Krankheit oder Behinderung einmal nicht mehr in der Lage sein sollten, Ihre Belange selbst zu regeln. Der Betreuer unterliegt gesetzlichen Beschränkungen und der gerichtlichen Kontrolle. Auch hier empfiehlt sich ein Eintrag ins Zentrale Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer. Betreuungsstelle der Stadt Bayreuth Tel.: 0921 25-1485, 25-1588, 25-1535, 25-1162, 25-1741, 25-2035, Fax: 0921 25-1727 E-Mail: betreuungsstelle@stadt.bayreuth.de Die Beratungen sind kostenlos, sie finden auf Wunsch auch im Rahmen von Hausbesuchen statt. Vorsprachen im Amt sollten, wenn möglich, vorab terminlich abgesprochen werden. Außerdem ist der Betreuungsverein des Caritasverbandes Bayreuth e. V. im Stadtgebiet tätig und ist zudem zuständig für: • Gewinnung von ehrenamtlichen Betreuern • Beratung von ehrenamtlichen Betreuern und Vollmachtnehmern • Information über Vollmacht und Betreuungsverfügung Betreuungsverein Caritasverband Bayreuth e. V. Bürgerreuther Straße 9, 95445 Bayreuth Mobil: 0160 99048083, Fax: 0921 84088 E-Mail: bachmaf@caritas-bayreuth.de Weitere Informationen finden Sie auch in den Broschüren „Betreuungsrecht“ und „Patientenverfügung“ des Bundesministeriums für Justiz: www.bmj.bund.de > Publikationen

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