Ratgeber für den Trauerfall Bayreuth

9 Grabstätten und Grabarten Wir können Ihnen auf unseren Friedhöfen Stadtfriedhof, St. Georgen und St. Johannis verschiedenste Grabstätten zur Verfügung stellen. Es gibt die sogenannten Wahlgräber, bei welchen der Erwerber die Lage des Grabes mitbestimmt, er erwirbt ein Nutzungsrecht und kann dieses später verlängern. Es sind in der Regel mehrere Bestattungen im selben Grab möglich. Der Nutzungsberechtigte bestimmt im Rahmen der Friedhofsordnung über die Gestaltung der Grabanlage und die Grabbepflanzung. Neben den Wahlgräbern gibt es auch verschiedenste Varianten von pflegefreien Grabstätten. Wahlgräber • Wahlgräber sind Gräber, deren Lage vom Erwerber mitbestimmt wird, an denen ein Nutzungsrecht verliehen wird und die Verlängerung des Nutzungsrechts möglich ist. • Wahlgräber können ein- und mehrstellige Gräber, Tiefengräber, Grüfte mit oder ohne Haus, Urnengräber, Baumgrabstätten und Kindergräber sein. Grabmal/Grabpflege • Auf Antrag kann ein Grabstein mit oder ohne Steineinfassung angebracht werden. Grabplatten und andere liegende Grabmale unterliegen besonderen Vorschriften. Die Möglichkeiten der Grabgestaltung (Grabmal, Pflegevorschriften usw.) sind in der Friedhofsordnung geregelt. Die Friedhofsverwaltung gibt gerne Auskunft. • Es stehen auch historische Grabsteine zur Verfügung, lesen Sie dazu mehr unter „Friedhof als Denkmal“ auf Seite 20. Die Friedhofsverwaltung berät Sie gerne. • Mindestpflege für Wahlgräber ist in der Regel die Bepflanzung eines Grabhügels, z. B. mit Immergrün, Efeu oder Saisonbepflanzung, bzw. das Sauberhalten der Grabstätte und der Trittflächen ums Grab bei Grabplatten. Eine Ausnahme bilden hierbei die Baumgrabstätten, die für die Angehörigen ohne jede Pflegeverpflichtung sind. • Der erste saubere Erdhügel wird ca. vier Wochen nach der Beerdigung bzw. direkt nach der Urnenbeisetzung von der Friedhofsverwaltung errichtet. Es werden in diesem Zug auch die verwelkten Blumengebinden entsorgt. • Falls Sie die weiteren gärtnerischen Arbeiten nicht selbst ausführen können oder wollen, nennt Ihnen die Friedhofsverwaltung gerne die zugelassenen Gärtnereien oder bietet Ihnen andere Möglichkeiten an. Wer schon zu Lebzeiten die spätere Grabpflege sicherstellen möchte oder Angehörige, die die Grabpflege dauerhaft geregelt haben möchten, können sich bei der Friedhofsverwaltung über einen Legatvertrag informieren lassen. Grabstätten und Grabarten Stadtfriedhof

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