Ratgeber für den Trauerfall Bayreuth

10 Grabstätten und Grabarten • Beim Typ 1 werden ovale Steinplatten aus heimischem Granit ebenerdig rund um den Baum gelegt, auf welchen jeweils bis zu zwei Namen angebracht werden können. • Die Urnenbeisetzungen beim Typ 2 finden in der Wiese im Umkreis des jeweiligen Baumes statt, die beiden Urnen einer Baumgrabstätte liegen dabei selbstverständlich nebeneinander. Die Namen werden z. B. auf einem Metallring um den Baum, auf einer Granitstele oder einem Sandsteinbuch mit historischem Denkmal in Baumnähe angebracht. • Typ 3 bietet Ihnen die Möglichkeit, im Rahmen vorgegebener Maximalmaße von einem Steinmetz Ihrer Wahl ein individuelles Grabmal anbringen zu lassen (z. B. Pultstein, Steinbuch, Steinherz, Stein in Blattform etc.). Bei allen drei Baumbestattungstypen ist eine Grabpflege nicht erforderlich. Es sind bei jedem der Bäume Abstellflächen für Blumenschmuck vorhanden. Blumenschmuck darf ausschließlich dort angebracht werden und wird vom Friedhofspersonal nach dem Verblühen • In ein Urnenwahlgrab (meist 80 × 60 cm) können während einer Ruhezeit von 15 Jahren bis zu 4 Urnen beigesetzt werden. • Seit einigen Jahren gibt es verschiedene Baumgrabstätten für Urnenbestattungen. Diese sind im Gegensatz zu den übrigen Wahlgräbern ohne Pflegeverpflichtung für die Angehörigen. Baumgrabstätten (pflegefrei) Es handelt sich um eine im Januar 2015 eingeführte Grabart, welche der Beisetzung von Urnen dient. Sie ist ohne Pflegeverpflichtung für die Angehörigen. Die Beisetzungen werden mit üblichem Zeremoniell um ausgewählte Bäume vorgenommen. Es können pro Baumgrabstätte jeweils 2 Urnen beigesetzt werden. Vorauserwerbe der Plätze zu Lebzeiten und auch spätere Verlängerungen der Baumgrabstätten sind möglich. Die Namen, Geburts- und Sterbejahre der Verstorbenen werden in Baumnähe angebracht. Es gibt drei verschiedene Typen für die Anbringung der Namen: Erd- und Urnengrabstätten • Das Einzelwahlgrab (180 × 90 cm) ist für eine einfachtiefe Erdbestattung vorgesehen, es können zusätzlich Urnen in der Grabstätte beigesetzt werden, eine erneute Erdbestattung kann erst nach Ablauf der 20-jährigen Ruhefrist wieder erfolgen. • Ein Doppelwahlgrab oder auch Familiengrab (180 × 180 cm) kann nebeneinander zwei Erdbestattungen aufnehmen. Bei doppeltiefer Belegung beider Seiten können sogar vier Erdbestattungen innerhalb der Ruhezeit von 20 Jahren erfolgen. Es können zusätzlich auch Urnen in der Grabstätte beigesetzt werden. • In ein Tiefenwahlgrab (180 × 90 cm) können innerhalb der 20-jährigen Ruhefrist zwei Erdbestattungen übereinander vorgenommen werden. Es können zusätzlich auch Urnen in der Grabstätte beigesetzt werden. • Kindergräber (100 × 50 cm oder 120 × 60 cm) haben eine Nutzungsdauer von 10 Jahren. Es können zusätzlich Urnen ins Kindergrab mit beigesetzt werden. Baumbestattung Typ 1 Baumbestattung Typ 2 Baumbestattung Typ 3

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