Ratgeber für den Trauerfall Bayreuth

6 Was beim Eintreten eines Trauerfalls zu tun ist c) jeder anderen Person, die bei dem Tod zugegen war oder von dem Sterbefall aus eigenem Wissen unterrichtet ist. In der Praxis erledigt das häufig der Bestatter im Auftrag der Hinterbliebenen. Der Anzeigende muss seinen gültigen Ausweis und die vom Arzt ausgehändigte Todesbescheinigung vorlegen. Dazu, falls das Standesamt die Unterlagen nicht schon hat: • die Geburts- oder Heiratsurkunde des Verstorbenen (wenn Geburt und/ oder Heirat nicht am Sterbeort stattfanden) • evtl. Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners oder Lebenspartners • bei Geschiedenen das Scheidungsurteil bzw. die Scheidungsvereinbarung. Der gültige Ausweis und/oder Reisepass des/der Verstorbenen sollte ebenfalls mit abgegeben werden. Das Standesamt beurkundet den Sterbefall; es stellt die Sterbeurkunde(n) aus. Diese wird bei vielen Institutionen, Banken, Behörden und Versicherungen als Nachweis des Todes benötigt. Für den Südfriedhof ist die Stadt Bayreuth zuständig. Die Verwaltung befindet sich im Gebäudetrakt auf dem Friedhof, Tel. 0921 7591710 oder 7591711. 4. Geistlicher Nehmen Sie Kontakt mit dem Geistlichen auf, der die Beerdigung/Trauerfeier halten wird. Der Pfarrer oder die Pfarrerin vereinbart mit Ihnen einen Termin für das Trauergespräch. 5. Sterbefallanzeige Der Sterbefall ist spätestens am folgenden Werktag beim für den Sterbeort zuständigen Standesamt anzuzeigen, für das Stadtgebiet Bayreuth befindet sich dieses im Neuen Rathaus, 1. Stock, Zimmer 105. Bei Sterbefällen im Krankenhaus zeigt die Krankenhausleitung den Sterbefall an. Sonst obliegt die Anzeigepflicht gewöhnlich: a) demjenigen, wer in häuslicher Gemeinschaft mit dem Verstorbenen gelebt hat oder b) demjenigen, in dessen Wohnung sich der Sterbefall ereignet hatte, 3. Bestattungstermin/ Friedhofsverwaltung Mit der zuständigen Friedhofsverwaltung klären Sie: • den Auftrag für die Beerdigung oder Trauerfeier zur Feuerbestattung • die Terminabsprache – sie erfolgt im Einvernehmen mit dem Geistlichen • alle Fragen zur Grabstätte und zum Friedhofsbereich. (Weitere Informationen zu den Grabarten ab Seite 9.) Die Friedhofsverwaltung bemüht sich, Ihnen viele Wege abzunehmen (z. B. Auftrag an den Steinmetz oder Gärtner bei vorhandener Grabstätte). Zuständig für die Friedhöfe St. Georgen, St. Johannis und den Stadtfriedhof in der Erlanger Straße ist die An Wochenenden und Feiertagen ist ein Bereitschaftsdienst eingerichtet, der den Bestattern bekannt ist. Evang.-Luth. Gesamtkirchengemeinde Bayreuth Weitere Informationen siehe Seite 4. © mrmohock - stock.adobe.com

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