Ratgeber für den Trauerfall Bayreuth

7 Was beim Eintreten eines Trauerfalls zu tun ist Bestattungskosten Schwierigkeiten, kann gegebenenfalls ein Antrag auf Übernahme der Bestattungskosten beim zuständigen Sozialträger gestellt werden. Dieser übernimmt dann im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen bei nachgewiesener Bedürftigkeit die „notwendigen Bestattungskosten“. Nähere Auskünfte erteilt der jeweils zuständige Sozialträger. In der Friedhofsgebührenordnung sind die Grabstätten- und Bestattungsgebühren festgelegt. Zur Friedhofsgebührenordnung sowie zur Friedhofsordnung erteilt die Friedhofsverwaltung gerne Auskunft. Beide Satzungen sind in der Friedhofsverwaltung erhältlich oder können auf der Internetseite www.kga-bayreuth.de/Friedhofsverwaltung als PDF-Dateien unter den entsprechenden Links heruntergeladen werden. 8. Sonstiges Woran Sie jedoch auch noch denken sollten: • Sterbefall beim Arbeitgeber melden • Wohnung kündigen, Wohnung sichern (Gas und Wasser abstellen, Heizung regulieren) • Energielieferungen kündigen • Telefon, Mobilfunkverträge, Rundfunkbeitrag, Pay-TV, Abonnements etc. kündigen • Kfz-Zulassung (Steuer) und Kfz-Versicherung gegebenenfalls abmelden • Post umbestellen • Gewerbe abmelden • Daueraufträge, Terminzahlungen, Lastschriftabbuchungen überprüfen und gegebenenfalls bei der Bank einstellen lassen • Digitaler Nachlass (Homepages und Social-Media-Accounts) bereinigen schusszahlungsantrag hilft das Versicherungsamt, Rathaus II, Dr.-FranzStraße 6, 95445 Bayreuth. Weitere Informationen finden Sie unter www. rentenservice.de und www.deutscherentenversicherung.de. • Steuer Bei dem Finanzamt oder dem städtischen Steueramt können Sie wegen der steuerlichen Auswirkungen eines Todesfalls um Rat fragen. 7. Bestattungskosten/ Friedhofsgebühren An der Durchführung einer Bestattung sind verschiedene Behörden und Unternehmen beteiligt. Bedenken Sie, dass sich die Gesamtkosten für eine Bestattung aus mehreren Rechnungen zusammensetzen können, z. B. Bestattungsinstitut, Friedhofsverwaltung, Krematorium, ärztliche Gebühren für Leichenschau, Gebühren für Sterbeurkunde(n), Steinmetzbetrieb, Gärtnerei, Musiker, Zeitung und Gaststätte. Bereitet die Zahlung der 6. V ersicherungsleistungen/ Beihilfen/Rentenansprüche/Steuer • Versicherungsleistungen Versicherungsleistungen müssen beantragt werden. Sehen Sie die vorhandenen Versicherungsunterlagen durch, ob Ansprüche bestehen (z. B. Lebensversicherungen, Unfallversicherungen, Sterbegeldversicherungen u. a.) • Beihilfen Bei Bediensteten des öffentlichen Dienstes ist über die Dienststelle zu prüfen, ob Beihilfen gewährt werden. Leistungen können in bestimmten Fällen auch aus dem Arbeitsvertrag oder aufgrund tarifvertraglicher Regelungen beantragt werden. • Rentenansprüche Der Todesfall ist bei der Deutschen Post AG, Niederlassung Renten Service, 13497 Berlin, oder beim Versicherungsträger anzuzeigen. Beim Antrag auf Witwen-, Witwer- oder Waisenrente und gegebenenfalls Vor- © Racamani - stock.adobe.com

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