Seniorenwegwegweiser Beckum im Münsterland

10 WOHNEN IM ALTER Mietrecht – Mieterschutz Die Regelungen des Mietrechts sollen die Mieterinnen und Mieter vor ungerechtfertigten Kündigungen oder Mieterhöhungen bewahren. Eine Kündigung muss grund- sätzlich schriftlich erfolgen, ansonsten ist sie unwirksam. Weiterhin müssen bestehende Gründe für eine fristlose oder ordentliche Kündigung gegeben sein, zum Beispiel nicht unerhebliche schuldhafte Vertragsverletzungen der Mieterin / des Mieters, Eigenbedarf der Vermieterin / des Vermieters, Zahlungsverzug mit mindestens zwei Miet­ raten. Bei einer fristlosen Kündigung muss einer der Gründe in besonderem Maße vorliegen, um diese zu rechtfertigen. Im Internet finden Sie laufend aktualisierte Informatio- nen. Für den Einzug in eine öffentlich geförderte Wohnung benötigen Sie eine Wohnberechtigungsbescheinigung. Aus- künfte hierzu erteilt Ihnen ebenfalls der Fachdienst Soziale Dienste. Informationen zum Mieterschutz erhalten Sie beim: Mieterverein Beckum-Warendorf e. V. Telefon: 0170 5717494 Um- und Wegzug Wenn Sie innerhalb von Beckum umziehen, müssen Sie sich im Bürgerbüro Beckum oder Neubeckum ummelden, wenn Sie Ihre bisherige Wohnung auf Dauer aufgeben. Ziehen Sie aus Beckum fort, reicht es, wenn Sie sich an Ihrem neuen Wohnort anmelden. Eine Abmeldung aus Beckum wird von der Meldebehörde Ihres neuen Wohnortes veranlasst. Nur wenn Sie ins Ausland verziehen, müssen Sie sich im Bürgerbüro Beckum oder Neubeckum abmelden. Zu bedenken ist aber auch, dass Strom, Gas, Wasser, Telefon, Radio, Fernsehen oder Zeitungsabonnements ab- oder um- gemeldet werden müssen. Vergessen Sie auch bitte nicht, Ihre Anschriftenänderung der Rentenstelle, Krankenkasse, Bank oder Sparkasse sowie Ihren Verwandten und Bekann- ten bekannt zu geben. Singen in der Phoenix

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