Seniorenwegweiser mit Hinweisen für Menschen mit Behinderung in Bernburg

32 | Pflegeversicherung Wer ist pflegebedürftig? Pflegebedürftig sind Personen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Erkrankung oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Alltag für längere Zeit oder auf Dauer in erheblichem Maße Unterstützung benötigen. Für diese Fälle gibt es vielfältige Möglichkeiten und Hilfsangebote. Pflegekassen Die Pflegekassen sind bei den Krankenkassen angesiedelt und arbeiten eng mit ihnen zusammen. Die Pflegeversicherung erbringt folgende Leistungen: Pflegegeld Pflegegeld wird gezahlt, wenn Pflegebedürftige in einer häuslichen Umgebung z. B. von Angehörigen gepflegt werden. Pflegesachleistungen Die Pflegesachleistung wird durch ausgebildete Pflegekräfte erbracht, die bei ambulanten Pflegeeinrichtungen (Sozialstationen, private häusliche Krankenpflege, usw.) angestellt sind. Die Pflegeeinrichtung muss mit der jeweiligen Pflegekasse einen Versorgungsvertrag abgeschlossen haben. Kombinationsleistungen Eine Kombination von Pflegegeld und Pflegesachleistungen ist möglich. Bei einer solchen Kombination wird der nicht genutzte Prozentsatz der Pflegesachleistungen anteilmäßig als Pflegegeld ausgezahlt. Pflegegrade Die Leistungen der Pflegeversicherung sind unterschiedlich. Ihre Höhe richtet sich nach den Pflegegraden 1 bis 5. Antragstellung Leistungen der Pflegeversicherung gibt es nur auf Antrag. Dieser kann formlos bei der Pflegekasse gestellt werden. Die Pflegekasse sendet umgehend die Antragsformulare zu und ist auch bei weiteren Fragen behilflich. Im nächsten Schritt beauftragt die Pflegekasse den MDK – Medizinischer Dienst der Krankenversicherung – zu prüfen, ob die Voraussetzungen für die Leistungen aus der Pflegeversicherung vorliegen. Begutachtung Der MDK ist der sozialmedizinische Beratungs- und Begutachtungsdienst der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung und hat die Aufgabe, das Vorliegen von Pflegebedürftigkeit im Einzelfall zu prüfen und eine Einstufung vorzunehmen. Das Ergebnis der Begutachtung ist die Basis für die Art und Höhe der Leistungen. Einen wichtigen Stellenwert bei der Begutachtung zu Hause nimmt das Pflegetagebuch ein. Mit seiner Hilfe kann der tatsächliche Pflegeumfang glaubhaft nachgewiesen werden. Für den Gutachter sind die Aufzeichnungen eine wertvolle Hilfe bei der Entscheidungsfindung. Medizinischer Dienst der Krankenversicherung Sachsen-Anhalt e. V. Dienststelle Dessau Am Alten Theater 9 Telefon: 0340 26118-0 www.mdk-san.de

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