Seniorenwegweiser mit Hinweisen für Menschen mit Behinderung in Bernburg

| 33 Persönliches Budget Menschen mit einer dauerhaften Behinderung, die Hilfe im Alltag oder im Arbeitsleben benötigen, können anstelle von Sachleistungen ein sogenanntes Persönliches Budget erhalten. Mit diesem Geld wird die notwendige Hilfe eigenverantwort- lich organisiert und bezahlt. Das Persönliche Budget muss beim zuständigen Rehabilitationsträger beantragt werden. Das kann z. B. die gesetzliche Krankenversicherung, die Pflegeversicherung oder die Agentur für Arbeit sein. Ziele des Persönlichen Budgets: • Mehr Selbstbestimmung, mehr Selbständigkeit sowie mehr Selbstbewusstsein fürMenschenmit Behinderung • Gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am alltäglichen Leben in der Gesellschaft • höhere Zufriedenheit der Menschen mit Behinderung mit der eigenen Lebenssituation und Steigerung ihrer Lebensqualität. B-A-D-A Budget – Assistenz – Dienstleistung – Ardelt Lindenstraße 31 Telefon: 0162 2197968 Wohngeld Neben Mietern können auch Heimbewohner und Eigentümer von selbst genutztem Wohnraum Anspruch auf Wohngeld haben. Haben Sie sich schon informiert, ob Ihnen Wohngeld zusteht? Das ist häufiger der Fall als Viele denken, weil das wohngeldrechtlich relevante Einkommen oft niedriger als das tatsächliche Einkommen ist. So werden beispielsweise das von der Familienkasse gezahlte Kindergeld, das Pflegegeld der Krankenkassen, das Taschengeld bzw. ähnliche Geldleistungen bei freiwilligen Diensten nicht angerechnet. Außerdem gibt es Freibeträge z. B. für Alleinerziehende und Schwerbehinderte/Pflegebedürftige sowie Abzugsbeträge für Unterhaltsleistungen. AuchWerbungskosten und anteilige Aufwendungen für Kinderbetreuungskosten können berücksichtigt werden. Die Mitarbeiter der Wohngeldbehörde der Stadt Bernburg (Saale) beraten sie gern. Sie finden diese im Rathaus II, Schlossstraße 11, Zimmer 4 – 8. Sie sind zuständig für Wohnraum in der Stadt Bernburg (Saale) und in deren Ortsteilen (Aderstedt, Baalberge, Biendorf, Gröna, Peißen, Poley, Preußlitz und Wohlsdorf ). In der Wohngeldbehörde erhalten Sie die Anträge und Formblätter und erfahren außerdem, welche Unterlagen benötigt werden. Anträge können auch aus dem Internet unter www.bernburg.de heruntergeladen werden. Öffnungszeiten Montag, Dienstag und Donnerstag 09:00 – 12:00 Uhr Dienstag 14:00 – 18:00 Uhr Donnerstag 14:00 – 16:00 Uhr Mittwoch und Freitag geschlossen Dienstgebäude Rathaus II Schlossstraße 11 Telefon: 03471 659-605 Sozialhilfe Die Aufgabe der Sozialhilfe ist es, den Leistungsberechtigten die Führung eines Lebens zu ermöglichen, das der Würde des Menschen entspricht. Wer seinen notwendigen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln, vor allem aus seinem Einkommen und Vermögen, sicherstellen kann, hat Anspruch auf Leistungen nach dem SGB XII – Sozialhilfe – .

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