Seniorenwegweiser mit Hinweisen für Menschen mit Behinderung in Bernburg

34 | Im Rahmen der Leistungen nach dem SGB XII können vor allem in Betracht kommen: • Hilfe zum Lebensunterhalt • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung • Hilfe zur Gesundheit • Eingliederungshilfe für behinderte Menschen • Hilfe zur Pflege • Hilfe in anderen Lebenslagen Hilfs- und Beratungsleistungen kann man beim Salzlandkreis in Anspruch nehmen. Salzlandkreis – Fachdienst Soziales Ermslebener Straße 77 06449 Aschersleben Telefon: 03471 684-1760 Schwerbehindertenrecht und Landesblindengeld, Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis Personen, die dauernd körperlich, geistig oder seelisch beeinträchtigt sind, können einen Antrag auf Feststellung des Grades der Behinderung stellen. Je nach Grad der Behinderung können Betroffene Nachteilsausgleiche, Eingliederungshilfen und Blindenhilfen in Anspruch nehmen. Blinde und hochgradig Sehschwache können nach dem Landesblindengeldgesetz zum Ausgleich ihrer behinderungsbedingten Mehraufwendungen Landesblindengeld erhalten. Liegen die Voraussetzungen vor, wird ein Schwerbehindertenausweis ausgestellt. Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis Merkzeichen„G“ erhebliche Gehbehinderung Merkzeichen„aG“ außergewöhnliche Gehbehinderung Merkzeichen„B“ Notwendigkeit ständiger Begleitung Merkzeichen„H“ Hilflosigkeit Merkzeichen„RF“ Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht Merkzeichen„Bl“ Blindheit Merkzeichen„Gl“ Gehörlos Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht / Ermäßigung Seit Januar 2013 wird der Rundfunkbeitrag pro Wohnung erhoben. Beitragspflichtig sind volljährige Bürgerinnen und Bürger. Eine Befreiung/Ermäßigung ist auf Antrag u. a. möglich bei: • Inhabern eines Schwerbehindertenausweises mit dem Merkzeichen„RF“ • Empfängern von Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung und Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII • Grundsicherungsempfängern nach dem SGB II Dem Antrag sind entsprechende Nachweise (z. B. Schwer- behindertenausweis mit Merkzeichen „RF“, die „Beschei- nigung zur Vorlage bei der Behörde“ von der leistungsge- währenden Behörde) beizufügen. Die Gewährung der Befreiung/ Ermäßigung ist zeitlich befristet. Anträge sind im Bürgerbüro des Salzlandkreises und im Sozialamt der Stadt Bernburg (Saale) erhältlich. Gebühren für das Kabelfernsehen sind von der Befreiung ausgenommen. Telefongebühren-Ermäßigungen Der Sozialtarif für ermäßigte Telefongebühren kann auf Antrag gewährt werden, wenn der Anschlussinhaber oder ein mit in der Haushaltsgemeinschaft lebender Angehöriger Inhaber eines Schwerbehindertenausweises mit demMerk- zeichen „RF“ oder von der Rundfunkbeitragspflicht befreit ist. Antragsformulare erhalten Sie bei der Telekom. Auskunft und Beratung Deutsche Telekom Telefon: 0800 3301000 gebührenfreie Auskunft

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