Älter werden in Biberach und Umgebung

49 G.3 Sozialtarife für Rundfunk und Telefon Befreiung oder Ermäßigung des Rundfunkbeitrags Anträge erhält man auf der Gemeinde oder kann sie im Internet unter www.rundfunkbeitrag.de ausfüllen und ausdrucken. Den Antrag mit beglaubigten Nachweisen sendet man direkt ans ARD ZDF Deutschlandradio – Beitragsservice 50656 Köln ( 01806 999 555 10, 6 01806 999 555 01 Wer in ein Pflegeheim umzieht, kann sich bei obiger Adresse abmelden, zahlt aber evtl. ans Heim für einen eigenen Fernseher im Zimmer. Vom Beitrag befreit wird man auch unter einer der folgenden Voraussetzungen: »» Empfänger von Sozialhilfe a) Hilfe zum Lebensunterhalt b) Hilfe zur Pflege, auch wenn sie als Kriegs­ opferfürsorge oder Lastenausgleich gewährt wird c) Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung d) Blindenhilfe »» Empfänger von Sozialgeld oder Arbeitslosen- geld II »» Taubblinde Menschen mit ärztlicher Bescheini- gung über die Taubblindheit oder dem Behin- dertenausweis mit Merkzeichen „Bl“ (blind) und „G“ (gehörlos). Eine Ermäßigung erhalten Personen mit einem Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen RF bei Sehbehinderten (mindestens 60 %), Hör- geschädigte, die sich auch mit Hörhilfe nicht verständigen können, sowie anderweitig Behin- derte mit einem Grad der Behinderung von 80 %, die an öffentlichen Veranstaltungen regelmäßig nicht teilnehmen können. Sie zahlen ein Drittel des festgelegten Beitrags, also zurzeit 5,83 Euro pro Monat. Sozialtarif der Telekom für Gespräche Liegt ein Bescheid über die Befreiung vom Rund- funkbeitrag vor, kann ein Sozialtarif mit einer G INFORMATIONEN G.1 Renten: Auskünfte und Anträge Die gesetzliche Rentenversicherung zahlt Rente nur nach Antrag, der 3 Monate vorher gestellt werden sollte. Ergänzend braucht man dafür: »» Personalausweis »» Konto-Nr. der Hausbank »» Versicherungsverlauf bzw. -nachweise Auskünfte und Anträge gibt es: »» zum Download bzw. Online-Ausfüllen unter www.deutsche-rentenversicherung.de. Do rt kann man auch Termine buchen, findet einen Rentenrechner und Informationen zu den Zuverdienstgrenzen etc. »» bei der Ortsbehörde für die Sozialversicherung der jeweiligen Gemeindeverwaltung (z. B. Biberach ( 07351 51-208 und -549, E-Mail: rentenstelle@biberach-riss.de) »» bei der Deutschen Rentenversicherung DRV Amriswilstraße 60 – 62 (beim Kreisbauernver- band), 88400 Biberach, Sprechzeit nach Anmel- dung: ( 0731 92041-0, 6 0731 92041-190 E-Mail: aussenstelle.biberach@drv-bw.de »» bei der landwirtschaftlichen Sozialversicherung Amriswilstraße 60, ( 07351 3476-22 G.2 Schwerbehindertenausweis und Kriegsopferfürsorge Wenn dauerhaft eine körperliche, geistige oder seelische Behinderung von mindestens 50 % vor- liegt, kann ein Schwerbehindertenausweis bean- tragt werden. In ihm werden der Grad der Behin- derung und das Merkzeichen für die Art der Behinderung eingetragen. Je nach Schwere und Behinderungsart können unterschiedliche Ver- günstigungen in Anspruch genommen werden (z. B. steuerliche Erleichterungen, unentgeltliche Beförderung im Nahverkehr, Parken auf einem Behindertenparkplatz, Befreiung von Rundfunk- gebühren, ermäßigte Eintrittspreise). Anträge kann man beim Versorgungsamt im Landratsamt Biberach anfordern: ( 07351 52-7225, 6 52-50225 oder downloaden: http://www.biberach.de/fileadmin/Formulare/ Kreissozialamt/Versorgungsamt G Informationen

RkJQdWJsaXNoZXIy NDIyMzg=