Älter werden in Biberach und Umgebung

50 rung über die wirtschaftlichen Verhältnisse“. Diese kann man schriftlich oder nach Terminab- sprache mündlich beim Amtsgericht Biberach mit geeigneten Nachweisen abgeben wie Gehalts-, Renten-, Sozialamtsbescheiden, auch zu laufen- den Ausgaben, z. B. Mietverträge, Kontoaus- züge etc. Außerdem braucht man Unterlagen zur Angelegenheit, für die Beratungs- bzw. Prozess- kostenhilfe beantragt wird z. B. Verträge, bisheri- ger Schriftverkehr. Vom Gericht wird geprüft, ob eine hinreichende Aussicht auf Erfolg besteht. Für einen alleinstehenden Ratsuchenden lag die Einkommensgrenze 2018 bei 481 Euro (plus 481 Euro für den Ehepartner und weiterer Zuschläge für jede weitere unterhaltene Person). Dazu kommt ein Freibetrag bei Erwerbstätigkeit von 219 Euro sowie Unterkunfts- und Heizkos- ten. Im Einzelfall kann weiterer Aufwand (z. B. infolge Krankheit) berücksichtigt werden. Adresse: Amtsgericht Biberach Alter Postplatz 4, 88400 Biberach ( 07351 59-0. G.5.2 Patientenverfügung Für den Fall, dass man bei schwerster aussichts- loser Erkrankung nicht mehr selbst entscheiden kann, kann man den Willen über die Art und Weise ärztlicher Behandlung in einer Patienten- verfügung festlegen. Sie muss schriftlich abge- fasst werden, andere Formerfordernisse gibt es nach dem seit 01.09.2009 geltenden Gesetz nicht. Die Patientenverfügung ist für den Arzt verbindlich, wenn der Wille des Patienten ein- deutig und sicher festgestellt ist. Dann müs- sen auch lebenserhaltende oder -verlängernde Maßnahmen unterbleiben. Es empfiehlt sich, ausreichende Informationen einzuholen, sich mit Angehörigen und dem Hausarzt zu bespre- chen und ihnen evtl. eine Kopie der Verfügung zu geben. Ehrenamtlich aktive Mitglieder des Arbeitskreises „Vorsorge treffen“ informieren darüber in Sprechstunden, vor allem in den Rat- häusern der Gemeinden. Sinnvoll ist es auch, dar- über hinaus eine Vorsorgevollmacht oder Betreu- ungsverfügung auszustellen (siehe G.5.3). »» Arbeitskreis „Vorsorge treffen“, erreichbar über Caritas Biberach-Saulgau Fachdienst Hil- fen im Alter ( 07351 5005-130 »» Betreuungsverein Biberach ( 07351 17869 »» Diakonie ( 07351 1502-50 Ermäßigung für die Gespräche von 6,94 Euro im nächsten T-Punkt-Laden, z. B. am Biberacher Marktplatz, beantragt werden. Damit kann man zurzeit monatlich 3,8 Stunden kostenlos telefo- nieren. Die Vergünstigung von 8,72 Euro erhält man bei einer Behinderung zu 90 % (blind, gehörlos oder sprachbehindert). Der Sozialtarif wird auch gewährt, wenn ein Angehöriger im Haushalt die Voraussetzungen erfüllt. G.4 Wohngeld – Wohnberechtigungsschein Für den Einzug in eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung benötigt man einen Wohn- berechtigungsschein. Er wird erteilt, wenn man die Einkommensgrenze gemäß Wohngeldgesetz unterschreitet. Wohngeld als staatlichen Zuschuss können Mieter als Miet- und Heizkostenzuschuss und Besitzer für das selbst genutzte Eigentum als Lastenzuschuss bekommen. Bei bestimmten Sozialleistungen wie Grundsicherung, Sozialhilfe, Arbeitslosengeld II ist es bereits eingerechnet. Ob und wie viel man erhält, hängt ab von der Höhe des Familienein- kommens, der Zahl der Familienmitglieder, vom Alter und von der Größe der Wohnung sowie der Höhe der finanziellen Belastung. Im Inter- net gibt es Wohngeldrechner, mit denen man unverbindlich seinen Anspruch berechnen kann. Online findet man auf den Webseiten vom Land- ratsamt bzw. von der Stadt jeweils unter Formu- lare den „Antrag auf Wohnberechtigungsschein bzw. Antrag auf Mietzuschuss (Wohngeld)“ zum Ausfüllen und Ausdrucken. Sonst bekommt und stellt man ihn bei der Wohngeldstelle der Stadt ( 07351 51-227, bei der eigenen Gemeinde oder beim Landratsamt Biberach ( 07351 52-6125. G.5 Rechtsfragen und Vorsorgemappe G.5.1 Beratungs- und Prozesskostenhilfe Bei geringem Vermögen (Einzelperson 5.000 Euro plus 500 Euro für jede weitere unterhaltene Per- son) und bei geringem Einkommen kann man Beratungs- und Prozesskostenhilfe beantragen. Im Internet finden sich Rechner und Formulare unter www.amtsgericht-biberach.de zu r „Erklä-

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