Älter werden in Biberach und Umgebung

52 »» Betreuungsbehörde beim Landratsamt ( 07351 52-6330 »» Betreuungsverein Biberach ( 07351 17869 »» Amtsgericht – Betreuungsgericht Biberach Alter Postplatz 4, 88400 Biberach ( 07351 59-0, 6 07351 59-578 G.5.4 Notfallkarte, Rotkreuzdose und Vorsorgemappe Jeder kann plötzlich betroffen sein von Unfall, schwerer Krankheit, altersbedingten Einschrän- kungen, Bewusstlosigkeit oder Tod. Angehörige oder Hilfsdienste haben oft große Probleme, sich in solchen Fällen den notwendigen Überblick über die Lebenssituation und die Verpflichtun- gen des Betroffenen zu verschaffen. Das betrifft besonders allein lebende Menschen, deren Angehörige weit entfernt wohnen. Auf einer stabilen Notfallkarte im Scheckkarten- format kann man wichtige Daten eintragen und in der Geldbörse mitnehmen. Tritt der Notfall daheim auf, kann man für die Helfer die Rot- kreuzdose in der Kühlschranktür aufbewahren, in der ein zusammengefaltetes DIN-A4-Blatt für die Sanitäter wichtige Informationen enthält. G.5.3 (General- und Vorsorge-)Vollmacht oder gesetzliche Betreuung Wenn jemand wegen Erkrankung oder Behinde- rung seine Angelegenheiten (persönliche Ange- legenheiten, Vermögenssorge, Gesundheitsfür- sorge oder Aufenthalt) nicht mehr selbstständig besorgen kann, muss ein anderer ihn unterstüt- zen, evtl. rechtlich vertreten. Niemand – nicht einmal der Ehepartner – kann automatisch stell- vertretend für den Betroffenen handeln. Dies geht nur, wenn der Betroffene als Voll- machtgeber im „Vollbesitz seiner geistigen Kräfte“ einer oder mehreren Personen recht- zeitig eine (Vorsorge-)Vollmacht erteilt hat. Er entscheidet über die Person des Bevollmächtig- ten (Ehegatte, Kinder, andere Verwandte oder Bekannte) sowie über die Aufgaben, die sie übernehmen soll. Handeln mit einer Vollmacht ist unbürokratisch, setzt aber Vertrauen voraus. Die Einschaltung eines Notars ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Eine Beglaubigung, oft sogar die Beurkundung der Vollmacht durch den Notar empfiehlt sich trotz der Gebühren, da diese unzweideutig ist und von allen Behörden, Ban- ken etc. anerkannt wird. Seit 2018 werden die Beurkundungen von Voll- machten, Testamenten etc. in Württemberg von freiberuflichen Notaren übernommen, über die man sich z. B. im Internet informieren kann, wie Wolfgang Fritzenschaft ( 07351 3744660 oder Hermann Frey ( 07351 45811-0. Wenn keine Vorsorgevollmacht verfasst wurde, bestellt das Betreuungsgericht einen gesetzli- chen Betreuer. Seit 2018 laufen alle Betreuungs- verfahren, Anträge oder betreuungsgerichtliche Genehmigungen über das Amtsgericht – Betreu- ungsgericht. Eine Betreuungsverfügung des Betroffenen erleichtert dem Betreuungsgericht, eine Person seines Vertrauens zum Betreuer zu ernennen. Im Gegensatz zum Bevollmächtigten muss der Betreuer beim Betreuungsgericht jährlich über finanzielle und rechtliche Entscheidungen Rechenschaft ablegen. Der Betreuungsverein Biberach bietet für ehrenamtliche Betreuer Fort- bildungen und Begleitung. Ansprechpartner bei Fragen und Problemen sind für den Betreuer: Persönliche Daten • Angehörige, die im Notfall zu benachrichtigen sind • Wohnungseigentum• Schlüsselverwahrung • Ärztliche Behandlungen Medikamentennachweis • Kranken- und Pflege kasse • Apotheke • Impfungen • Organspende Allergien • Altersversorgung • Versicherung Vorsorge • Vollmacht • Patientenver fügung Betreungsver fügung • Benachrichtigungen Vorsorgemappe Persönliche Daten • Angehörige, die im Notfall zu benachrichtigen sind • Wohnungseigentum• Schlüsselv rwahrung • Ärztliche Behandlungen Medikamentennachweis • Kranken- und Pflege kasse • Apotheke • Impfungen • Organspende Allergien • Altersversorgung • Versicherung Vorsorge • Vollmacht • Patientenver fügung Betreungsver fügung • Benachrichtigungen Vorsorgemappe

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