Älter werden in Biberach und Umgebung

53 G.5.5 Testament Wer Streit und Unklarheit unter seinen Erben vermeiden will, sollte ein Testament verfassen. Es kann privatrechtlich oder notariell errichtet werden. Ein selbst verfasstes privatschriftliches Testament ist gültig, wenn es vom ersten bis zum letzten Wort eigenhändig und handschriftlich geschrieben und unterschrieben wird. Im Todes- fall gilt vor dem Gesetz das zuletzt geschriebene Testament. Deshalb sollte Ort und Datum nicht vergessen werden. Bei Ehepaaren kann es sinnvoll sein, ein gemein- schaftliches Testament oder einen notariellen Erbvertrag, bei Paaren ohne Trauschein einen notariellen Erbvertrag abzufassen. Damit ein Tes- tament nicht verloren geht, kann man es beim Notar in die besondere amtliche Verwahrung geben. Wer keinen Fehler bei der Abfassung von Tes- tament oder Erbvertrag machen will, sollte sich vom Notar oder Rechtsanwalt beraten lassen. In den meisten Fällen ist es sinnvoll, gegen Gebühr ein öffentliches (notarielles) Testament oder einen notariellen Erbvertrag zu errichten. Man erklärt gegenüber dem Notar mündlich seinen letzten Willen oder übergibt ihm etwas selbst Formuliertes. Notare sind verpflichtet, bei der Abfassung des „Letzten Willens“ zu beraten und bei der Formulierung zu helfen. Sie geben auch steuerliche Hinweise, insbesondere hinsichtlich der Erbschaftssteuer. Das notarielle Testament wird immer amtlich verwahrt. Aufkleber auf dem Kühlschrank und auf der Innenseite der Wohnungstür weisen den Helfer auf die Dose hin. In einer Vorsorgemappe kann man rechtzeitig und in Ruhe Informationen für nahestehende Angehörige eintragen, z. B. wer einen Schlüssel zur Wohnung hat, welche Angehörigen im Not- fall verständigt werden sollen, wer der Hausarzt ist usw. Die Mappe enthält auch Vordrucke für Patienten- und Betreuungsverfügung sowie eine Vorsorge-Vollmacht (siehe G.5.2 ff). Sie hilft u. a. mit Vertrauenspersonen die eigenen Gedanken zum Lebensende zu besprechen und wurde vom Stadtseniorenrat Biberach in Zusammenarbeit mit dem Arbeitskreis „Vorsorge treffen“ ehren- amtlich erarbeitet. Die Blätter sind in einem Schnellhefter zusammengefasst. Dies ermöglicht, weitere Blätter und Formulare einzufügen oder auszutauschen. Notfallkarte, Rotkreuzdose und Vorsorgemappe sind im Rathaus oder Seniorenbüro erhältlich. Die in Biberach ansässigen Notare: Zeppelinring 65, 88400 Biberach Telefon 07351 458110 kanzlei@notar-frey.de www.notar-frey.de Zeppelinring 47, 88400 Biberach Telefon 07351 3744660 info@notar-fritzenschaft.de www.notar-fritzenschaft.de Hermann Frey Notarkanzlei Wolfgang Fritzenschaft Notar

RkJQdWJsaXNoZXIy NDIyMzg=