Älter werden in Biberach und Umgebung

62 und zum Ablauf der Trauerfeier: »» Weitere Ansprachen »» Musikalische Umrahmung, Lieder »» Dekoration, Kränze »» Trauermahl: Raum, Bewirtung »» Trauerkleidung Bestattungs-/Grabform und -pflege Bei einer Erdbestattung muss das Nutzungs- recht für eine Grabstelle erworben werden. Es ist immer zeitlich begrenzt (10 bis 30 Jahre). Reihengräber (ohne Einfluss auf die Lage) sind preiswerter als Wahlgräber, für die Lage und Größe bestimmt werden können. Für eine Feu- erbestattung muss eine Willenserklärung des nächsten Angehörigen oder eine Verfügung des Verstorbenen vorliegen. Die Urne kann entwe- der in einem Wahl- oder Reihengrab, in einer Gemeinschaftsgrabstätte, anonym, in einem Bestattungswald oder auf See beigesetzt wer- den. Sechs Wochen nach der Beisetzung sollte das Grab geräumt und die Grabpflege orga- nisiert werden. Der Grabstein darf frühestens nach sechs bis acht Monaten aufgestellt wer- den. Wenn Angehörige das Grab nicht selbst pflegen können, kann man einen langjährigen Grabpflegevertrag mit dem Friedhofsgärtner abschließen. Die Sterbeurkunde wird vom Standesamt des Sterbeortes ausgestellt. Dafür müssen Toten- schein, Geburtsurkunde, Personalausweis des Verstorbenen sowie je nach Familienstand die Heiratsurkunde (Familienstammbuch) vorgelegt werden. Nicht zu vergessen: Versicherungen und Banken informieren. Nachlass und Erbe regeln. Gege- benenfalls Rentenansprüche anmelden. Wenn nötig, Mietvertrag, Telefon und Strom kündigen. Eine Bestattungsbroschüre der Stadt Biberach, die über die Biberacher Friedhöfe und Bestat- tungsregelungen informiert, gibt es im Bibera- cher Rathaus. G.10 Bestattungsvorsorge und Bestattung Bestattungs- und Notfallvorsorge Manche Menschen, besonders ohne eigene Nachkommen, treffen bereits zu Lebzeiten Regelungen für die Bestattung, z. B. Ablauf der Trauerfeier, Grabpflege etc. Sie erleichtern damit den Hinterbliebenen den Abschied. Wurde ein Bestattungsvorsorgevertrag abgeschlossen, wird der Bestatter entsprechend den Wünschen des Verstorbenen tätig. Viele nutzen dazu eine Vor- sorge- und Dokumentenmappe (siehe G.5.4). Todesfall – was ist zu tun? »» Bei einem Sterbefall in der Wohnung muss ein Arzt zum Ausstellen der Todesbescheinigung gerufen werden. »» Wer in vertrauter Umgebung Abschied neh- men möchte, darf den Verstorbenen bis zu 36 Stunden zu Hause aufgebahrt lassen, auch wenn er in einer Klinik gestorben ist. Wird eine Aufbahrung über diese Zeit hin- aus gewünscht, muss dies vom zuständigen Ordnungsamt und der Gesundheitsbehörde genehmigt werden. »» Es empfiehlt sich, zu Beginn eines Sterbefalls mit dem Bestatter zu sprechen. Damit die Angehörigen in Ruhe Abschied nehmen kön- nen, übernimmt er nach Absprache viele Aufgaben: die Überführung, die hygienische Versorgung, die Einsargung des Verstorbenen, den Erwerb des Grabes über die Friedhofsver- waltung, die gesamte Organisation der Trauer- feier und Bestattung, Zeitungsanzeigen sowie die Information der Versicherungen. Nicht nur aus Kostengründen sollte man überlegen, was man davon selbst übernehmen will. Für die Trauerfeier sollte überlegt werden »» Termin mit den wichtigsten Verwandten, dem zuständigen Pfarrer oder dem gewünschten Trauerredner abstimmen. »» Traueranzeige, später Nachruf in der Zeitung »» Trauerbriefe: Welche Angehörigen, Freunde sollen benachrichtigt werden? »» Gespräch zur Trauerfeier mit Pfarrer/Seelsorger oder Trauerredner über den Verstorbenen

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