Elternratgeber Stadt Bielefeld

Offene Ganztagsschule und Betreuung 5 In allen Bielefelder OGS ist die Teilnahme am Mittagessen aus pädagogischen und gesundheitlichen Gründen grundsätzlich verpflichtend. Für Essen undGetränke ist ein gesondertes Entgelt zu zahlen, das zwischen 40 und 60 Euro monatlich beträgt. Bei Bedürftigkeit kann das Essenentgelt auf einen Euro pro Essen ermäßigt werden. Die Ferienbetreuungsange- bote der OGS und anderer Kooperationspartner werden jährlich im Voraus im Internet www.ogs- ferienangebote-bielefeld.de ve röffentlicht, wo Sie weitere Informationen bekommen. Viele Bielefelder Grund- und Förderschulen bieten Eltern bzw. Schüler(inne)n mit geringerem zeitlichem Betreuungsbedarf auch eine Betreuung im Programm „Vor- und Übermittagsbe- treuung – VÜM“ in Kooperation mit Verbänden oder Vereinen an. Auch für diese Angebote werden von den Eltern Entgelte erhoben, derenHöhe der VÜM-Träger festlegt. Soweit freie Plätze bestehen, können Kinder aus dieser Betreuungsformauch an den Ferienprogrammen der OGS kostenpflichtig teilnehmen. Die Teilnahme von Schüler(inne)n ist freiwillig, eine Anmeldung ist allerdings für jeweils ein gesamtes Schuljahr verbindlich. Die Angebote und Projekte der OGS finden außer- halb des Unterrichts statt und sollen je nach Bedarf nachmittags bis 16.00 Uhr, mindestens aber bis 15.00 Uhr durchgeführt werden. Weitere Informationen: www.ganztag-nrw.de . Für die Teilnahme des Kindes an der OGS sind Elternbeiträge zu bezahlen. Diese sind einkommensabhängig und betragen in Bielefeld zurzeit zwischen 45 und 170 Euromonatlich. Bei Bedürf- tigkeit (geringes Einkommen, Arbeitslosengeld 2, Sozialgeld) besteht Beitragsfreiheit. Für ein zweites Geschwisterkind ist in der OGS ein auf 30 Prozent ermäßigter Elternbeitrag zu zahlen, ab drittem Geschwisterkind besteht Beitragsfreiheit. Das gilt auch, wenn Geschwisterkinder unterschiedliche Betreuungsein- richtungen wie Kindertagesstätte, Tagespflege und städtische OGS besuchen. Inklusionmeint „dazu gehören“ – heißt es auf der Homepage des Bildungsportals für Nordrhein-Westfalen (www.schulministe- rium.nrw.de ). Wenn behinderte und nicht behinderte Kinder eine gemeinsame Klasse besuchen und gemeinsam lernen, ist das für alle von Vorteil. Die Kinder lernen so nicht nur den Unterrichtsstoff, sondern auch, wie sie miteinander umgehen und sich gegenseitig unterstützen und helfen können. Inklusion – gleiche Chancen und Möglichkeiten für behinderte Kinder an Schulen © unsplash.com PERSÖNLICHE SCHULBEGLEITUNG Die Persönliche Schulbegleitung ist ein ambulantes Angebot für Schüler*innen mit Behin- derung. Unsere Integrationshelfer*innen kümmern sich individuell um Ihr Kind und orien- tieren ihre Assistenz an dessen spezifischen Bedürfnissen — natürlich unter Anleitung und in Absprache mit den Lehrkräften und Sonderpädagog*innen der jeweiligen Schule. Durch die Begleitung während des Unterrichts, in den Pausen, auf dem Schulweg, bei Schul- veranstaltungen, bei Ausflügen, Klassenfahrten und Praktika wird der Besuch einer Schule ermöglicht, die den individuellen Fähigkeiten Ihres Kindes entspricht. SIE HABEN FRAGEN? WIR HELFEN IHNEN! Gerne unterstützen wir Sie bei der Antragsstellung auf Schulbegleitung/Integrationshilfe für Ihr Kind beim jeweiligen Kostenträger und beantworten Ihnen alle weiteren Fragen. Melden Sie sich unter: fon +49 (0) 5 21 5 20 01-54 · eMail ps-verwaltung@gfs-bielefeld.de GfS | Gesellschaft für Sozialarbeit e.V. Am Zwinger 2 - 4 · 33602 Bielefeld · www gfs-bielefeld.de Halt der Gewalt. Karin Sarbandi Telefon: 0521 -494910 Annette Steinschmidt Telefon: 05206 -44 38 Spendenkonto: IBAN DE 91 4807 0024 0133333500 BIC SWIFT DEUTDEBBIE BLZ 48070020 Deutsche Bank Bielefeld info@schutzengel-owl.de www.schutzengel-owl.de Quelle:FotoliaChristianSchwier HilfefürmissbrauchteKinder 20 Jahre Schutzengel Quelle: FotoliaChristianSchwier

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