Elternratgeber Stadt Bielefeld

Inklusion und Sprachförderung 6 Sprachförderung vor der Schule Ein besonderer Schwerpunkt in der Zusammenarbeit zwischen Kindertageseinrichtung und Grundschule ist die Sprachför- derung. Damit alle Kinder optimale Bildungschancen haben, sollen sie bereits imKindergarten sprachlich gefördert werden. Ziel ist es, zu erreichen, dass Kinder, wenn sie in die Schule kommen, die deutsche Sprache beherrschen, sodass sie am Unterricht gleichberechtigt teilnehmen können. Zusätzlicher Sprachförderbedarf liegt vor, wenn Kinder nicht über den altersgemäß notwendigen deutschen Sprachschatz verfügen und dieses Defizit so gravierend ist, dass dies nach fachlicher Einschätzung nicht im Rahmen der Alltagssituation abbaubar erscheint. Kinder, die zum Zeitpunkt der Schulanmeldung noch nicht genügend Deutschkenntnisse haben, nehmen an einer vorschulischen Sprachförderung im Kindergarten oder in der Schule teil. Die Schulleitung berät und informiert die Eltern. Hilfreich ist auch, wenn Eltern im Anmeldegespräch Informationen über Fördermaßnahmen, an denen das Kind bisher teilgenommen hat, an die Schulleitung weitergeben. Aufgrund des Schulgesetzes wird bereits zwei Jahre vor der Einschulung festgestellt, ob das Sprachvermögen der Kinder altersgemäß entwickelt ist und ob sie die Sprache hinreichend beherrschen. Dadurch kann eine frühzeitige gezielte Sprach- förderung erfolgen. Nach Verabschiedung der UN-Konvention für Rechte von Men- schen mit Behinderung im März 2009 rücken diese verstärkt in das Blickfeld der Bildungspolitik. Laut Artikel 24 des Überein- kommens verpflichten sich alle Vertragsstaaten, ein inklusives Bildungssystem auf allen Ebenen und lebenslanges Lernen zu gewährleisten. Ziel ist es, Menschen mit Behinderung zu einer wirklichen Teilhabe an der Gesellschaft zu befähigen. Im Oktober 2013 wurde in Nordrhein-Westfalen ein weiterer Schritt in Richtung Inklusion an Schulen getan. So haben seit dem Schuljahr 2014/15 behinderte Kinder das Recht, zusam- men mit nicht behinderten Kindern unterrichtet zu werden. Mit diesem Gesetzesbeschluss haben Eltern behinderter Kinder in NRWnun dieMöglichkeit, zwischen Förder- und Regelschulen zu wählen. Grundlage des Gesetzesbeschlusses ist die oben bereits genannte UN-Konvention, die Deutschland verpflichtet, schuli- sche Inklusion zu gewährleisten. In einigen anderen Bundeslän- dernDeutschlands wurde dies bereits früher umgesetzt. Schulen mit dem Schulprofil „Inklusion“ entwickeln unterschiedlichste Konzepte, um das Schulleben, das Lernen und die Erziehung so zu gestalten, dass sie auf die Vielfalt aller Schüler ausgerichtet sind – egal, ob mit oder ohne sonderpädagogischen Förderbe- darf. In das Kollegium solcher Schulen ist sonderpädagogisch qualifiziertes Lehrpersonal mit eingebunden, wodurch gezielt auf die Bedürfnisse von Schülerinnen und Schülernmit sonderpäda- gogischemUnterstützungsbedarf eingegangenwerden kann. In NRWwerden jetzt zudem regelmäßig Treffen von Mitarbeiterin- nen und Mitarbeitern des Schulministeriums sowie Eltern- und Lehrerverbänden und anderen Fachleuten einberufen. Gemein- sam wird ein Inklusionsplan erarbeitet, in welchem Vorschläge zur Verbesserung des gemeinsamen Lernens von behinderten und nicht behinderten Kindern festgehalten werden. Bereits seit den 1980er-Jahren können in NRW behinderte und nicht behinderte Kinder gemeinsam lernen, wenn es genug Personal anden Schulengibt unddieGebäude barrierefrei gestal- tet sind. In den Folgejahren wurde dieser Ansatz immer weiter ausgebaut und an vielen Grundschulen war ein gemeinsamer Unterricht oder in weiterführenden Schulen Unterricht in Inte- grativen Lerngruppen bereits seit einigen Schuljahren möglich. Mit dem Gesetzesbeschluss soll dieses Angebot nun nochweiter ausgeweitet werden, sodass ein „Dazugehören“ bald zur Alltäglichkeit in NRWs Schulenwird. ZumStand der Inklusion in Bielefel- der Schulen: www.inklusion-schule-bielefeld.de . Schulwegpläne Schulwegpläne helfen Ihnen, den sichersten Schulweg für Ihr Kind auszuwählen und einzuüben. Sie erhalten den für Sie zutref- fenden aktuellen Schulwegplan in der Grundschule Ihres Kindes. Er wurdemit freundlicher Unterstützung der Sparkasse Bielefeld extra für den Schulweg Ihres Kindes erstellt. Bitte erkunden Sie schon vor dem 1. Schultag diesen Weg mit dem Kind und begleiten Sie Ihr Kind in den ersten Schultagen. Überprüfen Sie nach einiger Zeit aus der Ferne, ob Ihr Kind sich an den vereinbarten Schulweg hält und empfohlene Überwege nutzt. Weisen Sie auf mögliche Gefahrenquellen hin, denn Sicherheit kommt vor Schnelligkeit. Sollten Sie Verbesserungsvorschläge für Schulwege zur Grundschule Ihres Kindes haben, leiten Sie diese Vorschläge bitte an die Schulpflegschaft oder die Schul- leitung weiter. Telefon 05204-995980 · www.logopaedie-steinhagen.de Diagnostik, Beratung und Therapie Alte Kirchstraße 8 33803 Steinhagen

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