Elternratgeber Stadt Bielefeld

Offene Ganztagsschule und Betreuung 5 In allen Bielefelder OGS ist die Teilnahme am Mittagessen aus pädagogischen und gesundheitlichen Gründen grundsätzlich verpflichtend. Für Essen und Getränke ist ein gesondertes Entgelt zu zahlen, das zwischen 40 und 70 Euro monatlich beträgt. Bei Bedürftigkeit kann eine kostenfreie Teilnahme amEssen erfolgen. Die Ferienangebote der OGS und anderer Koope- rationspartner werden jährlich imVoraus im Inter- net unter www.ogsferienangebote-bielefeld.de veröffentlicht, wo Sie weitere Informationen bekommen. Viele Bielefelder Grund- und Förderschulen bieten Eltern bzw. Schülerinnen und Schülern mit geringerem zeitlichem Betreu- ungsbedarf auch eine Betreuung im Programm „Vor- und Über- mittagsbetreuung – VÜM“ in Kooperation mit Verbänden oder Vereinen an. Auch für diese Angebotewerden von den Eltern Ent- gelte erhoben, deren Höhe der VÜM-Träger festlegt. Soweit freie Plätze bestehen, können Kinder aus dieser Betreuungsformauch an den Ferienprogrammen der OGS kostenpflichtig teilnehmen. Die Teilnahme von Schülerinnen und Schülern ist freiwillig, eine Anmeldung ist allerdings für jeweils ein gesamtes Schuljahr ver- bindlich. Die Angebote und Projekte der OGS finden außerhalb des Unterrichts statt und sollen je nach Bedarf nachmittags bis 16.00 Uhr, min- destens aber bis 15.00 Uhr durchgeführt werden. Weitere Informationen: www.ganztag-nrw.de Für die Teilnahme des Kindes an der OGS sind Elternbeiträge zu bezahlen. Diese sind einkommensabhängig und betragen in Bielefeld zurzeit zwischen 45 und 170 Euromonatlich. Bei Bedürf- tigkeit (geringes Einkommen, Arbeitslosengeld II, Sozialgeld) besteht Beitragsfreiheit. Für ein zweites Geschwisterkind ist in der OGS ein auf 30 Prozent ermäßigter Elternbeitrag zu zahlen, ab drittem Geschwisterkind besteht Beitragsfreiheit. Das gilt auch, wenn Geschwisterkinder unterschiedliche Betreuungsein- richtungen wie Kindertagesstätte, Tagespflege und städtische OGS besuchen. Inklusionmeint „dazu gehören“ – heißt es auf der Homepage des Bildungsportals für Nordrhein-Westfalen (www.schulministe- rium.nrw.de ). Wenn Kinder mit und ohne besonderen Unterstüt- zungsbedarf eine gemeinsame Klasse besuchen und gemeinsam lernen, ist das für alle von Vorteil. Die Kinder lernen so nicht nur den Unterrichts- stoff, sondern auch, wie sie miteinander umge- hen und sich gegenseitig unterstützen und hel- fen können. Nach Verabschiedung der UN-Konvention für Rechte von Men- schen mit Behinderung im März 2009 rücken diese verstärkt in das Blickfeld der Bildungspolitik. Laut Artikel 24 des Überein- kommens verpflichten sich alle Vertragsstaaten, ein inklusives Bildungssystem auf allen Ebenen und lebenslanges Lernen zu gewährleisten. Ziel ist es, Menschen mit Behinderung zu einer wirklichen Teilhabe an der Gesellschaft zu befähigen. Im Oktober 2013 wurde in Nordrhein-Westfalen ein weiterer Schritt in Richtung Inklusion an Schulen getan. So haben seit dem Schuljahr 2014/15 behinderte Kinder das Recht, zusammen mit nicht behinderten Kindern unterrichtet zu werden. Mit diesem Gesetzesbeschluss haben Eltern behinderter Kinder in NRW nun die Möglichkeit, zwischen Förder- und Regelschulen zu wählen. Grundlage des Gesetzesbeschlusses ist die oben bereits genannte UN-Konvention, die Deutschland verpflich- tet, schulische Inklusion zu gewährleisten. In einigen ande- ren Bundesländern Deutschlands wurde dies bereits früher umgesetzt. Schulen mit dem Schulprofil „Inklusion“ entwickeln Inklusion – gleiche Chancen und Möglichkeiten für behinderte Kinder an Schulen PERSÖNLICHE SCHULBEGLEITUNG Die Persönliche Schulbegleitung ist ein ambulantes Angebot für Schüler*innen mit Behin- derung. Unsere Integrationshelfer*innen kümmern sich individuell um Ihr Kind und orien- tieren ihre Assistenz an dessen spezifischen Bedürfnissen — natürlich unter Anleitung und in Absprache mit den Lehrkräften und Sonderpädagog*innen der jeweiligen Schule. Durch die Begleitung während des Unterrichts, in den Pausen, auf dem Schulweg, bei Schul- veranstaltungen, bei Ausflügen, Klassenfahrten und Praktika wird der Besuch einer Schule ermöglicht, die den individuellen Fähigkeiten Ihres Kindes entspricht. SIE HABEN FRAGEN? WIR HELFEN IHNEN! Gerne unterstützen wir Sie bei der Antragsstellung auf Schulbegleitung/Integrationshilfe für Ihr Kind beim jeweiligen Kostenträger und beantworten Ihnen alle weiteren Fragen. Melden Sie sich unter: fon +49 (0) 5 21 5 20 01-54 · eMail ps-verwaltung@gfs-bielefeld.de GfS | Gesellschaft für Sozialarbeit e.V. Am Zwinger 2 - 4 · 33602 Bielefeld · www gfs-bielefeld.de

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