Elternratgeber Stadt Bielefeld

Inklusion und Sprachförderung 6 Sprachförderung vor der Schule Ein besonderer Schwerpunkt in der Zusammenarbeit zwischen Kindertageseinrichtung und Grundschule ist die Sprachför- derung. Damit alle Kinder optimale Bildungschancen haben, sollen sie bereits imKindergarten sprachlich gefördert werden. Ziel ist es, zu erreichen, dass Kinder, wenn sie in die Schule kommen, die deutsche Sprache beherrschen, sodass sie am Unterricht gleichberechtigt teilnehmen können. Zusätzlicher Sprachförderbedarf liegt vor, wenn Kinder nicht über den altersgemäß notwendigen deutschen Sprachschatz verfügen und dieses Defizit so gravierend ist, dass dies nach fachlicher Einschätzung nicht im Rahmen der Alltagssituation abbaubar erscheint. Kinder, die zum Zeitpunkt der Schulanmeldung noch nicht genügend Deutschkenntnisse haben, nehmen an einer vorschulischen Sprachförderung im Kindergarten oder in der Schule teil. Die Schulleitung berät und informiert die Eltern. Hilfreich ist auch, wenn Eltern im Anmeldegespräch Informationen über Fördermaßnahmen, an denen das Kind bisher teilgenommen hat, an die Schulleitung weitergeben. Aufgrund des Schulgesetzes wird bereits zwei Jahre vor der Einschulung festgestellt, ob das Sprachvermögen der Kinder altersgemäß entwickelt ist und ob sie die Sprache hinreichend beherrschen. Dadurch kann eine frühzeitige gezielte Sprach- förderung erfolgen. unterschiedlichste Konzepte, um das Schulleben, das Lernen und die Erziehung so zu gestalten, dass sie auf die Vielfalt aller Schüler ausgerichtet sind – egal, ob mit oder ohne sonderpä- dagogischen Förderbedarf. In das Kollegium solcher Schulen ist sonderpädagogisch qualifiziertes Lehrpersonal mit einge- bunden, wodurch gezielt auf die Bedürfnisse von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Unterstützungsbe- darf eingegangen werden kann. In NRW werden jetzt zudem regelmäßig Treffen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Schulministeriums sowie Eltern- und Lehrerverbänden und anderen Fachleuten einberufen. Gemeinsam wird ein Inklusi- onsplan erarbeitet, in welchem Vorschläge zur Verbesserung des gemeinsamen Lernens von behinderten und nicht behin- derten Kindern festgehalten werden. Bereits seit den 1980er-Jahren können in NRW Kinder mit und ohne besonderen Unterstützungsbedarf gemeinsam lernen, wenn es genug Personal an den Schulen gibt und die Gebäude barrierefrei gestaltet sind. Inden Folgejahrenwurde dieser Ansatz immer weiter ausgebaut und an vielen Grundschulen war ein gemeinsamer Unterricht oder inweiterführenden SchulenUnter- richt in Integrativen Lerngruppen bereits seit einigen Schuljahren möglich. Mit dem Gesetzesbeschluss soll dieses Angebot nun noch weiter ausgeweitet wer- den, sodass ein „Dazugehören“ bald zur Alltäglichkeit in NRWs Schulen wird. Zum Stand der Inklusion in Bielefelder Schulen: www.inklusion-schule-bielefeld.de Schulwegpläne Schulwegpläne helfen Ihnen, den sichersten Schulweg für Ihr Kind auszuwählen und einzuüben. Sie erhalten den für Sie zutref- fenden aktuellen Schulwegplan in der Grundschule Ihres Kindes. Er wurdemit freundlicher Unterstützung der Sparkasse Bielefeld extra für den Schulweg Ihres Kindes erstellt. Bitte erkunden Sie schon vor dem 1. Schultag diesen Weg mit dem Kind und begleiten Sie Ihr Kind in den ersten Schultagen. Überprüfen Sie nach einiger Zeit aus der Ferne, ob Ihr Kind sich an den vereinbarten Schulweg hält und empfohlene Überwege nutzt. Weisen Sie auf mögliche Gefahrenquellen hin, denn Sicherheit kommt vor Schnelligkeit. Sollten Sie Verbesserungsvorschläge für Schulwege zur Grundschule Ihres Kindes haben, leiten Sie diese Vorschläge bitte an die Schulpflegschaft oder die Schul- leitung weiter. Telefon 05204-995980 · www.logopaedie-steinhagen.de Mühlenstr. 7 33803 Steinhagen

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