Bochumer Seniorenwegweiser

24 2. Gesundheit und Pflege Alle Leistungen im Überblick Gemäß dem am 25. Juni 2021 vom Bundesrat zugestimmten Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung erfolgt eine fünfprozentige Erhöhung der ambulanten Pflegegrade Entlastungsbetrag (zweckgebunden) Pflegegeld Pflegesachleistung ab 01.01.2022 Kurzzeitpflege (pro Jahr) Vollstationäre Pflege Pflegegrad 1 125 Euro 125 Euro Pflegegrad 2 125 Euro 316 Euro 724 Euro 1.774 Euro 770 Euro Pflegegrad 3 125 Euro 545 Euro 1.363 Euro 1.774 Euro 1.262 Euro Pflegegrad 4 125 Euro 728 Euro 1.693 Euro 1.774 Euro 1.775 Euro Pflegegrad 5 125 Euro 901 Euro 2.095 Euro 1.774 Euro 2.005 Euro Angaben ohne Gewähr Pflegesachleistungen für die Pflegegrade 2 bis 5 zum 1. Januar 2022. Die Leistungen der Kurzzeitpflege steigen um zehn Prozent von 1.612 Euro pro Kalenderjahr auf 1.774 Euro pro Kalenderjahr. Begrenzung des pflegebedingten Eigenanteils in der vollstationären Pflege Ab dem 1. Januar 2022 wird eine Zuschussregelung für pflegebedingte Eigenanteile eingeführt. Je länger eine pflegebedürftige Person in einem Pflegeheim lebt, desto geringer soll sein pflegebedingter Eigenanteil in der stationären Langzeitpflege sein. So erhalten Pflegebedürftige mit einem Pflegegrad von 2 bis 5 einen Leistungszuschlag in Höhe von 5 Prozent. Pflegebedürftige, die seit mehr als zwölf Monaten vollstationäre Leistungen beziehen, werden einen Leistungszuschlag in Höhe von 25 Prozent bekommen (siehe Tabelle). Bereits vorhandene Versorgungszeiten werden angerechnet. Pflegebedürftige mit vollstationärer Pflege Entlastung durch Reform in Prozent ab dem 1. Monat 5 mit mehr als 12 Monaten 25 mit mehr als 24 Monaten 45 mit mehr als 36 Monaten 70 Quelle: Bundesministerium für Gesundheit Weitere Leistungen der Pflegeversicherung werden aus den folgenden themenbezogenen Ausführungen ersichtlich. Hinweise und Angebote speziell für Demenzkranke und deren Angehörige finden Sie auch unter Punkt 2.3.

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