Bochumer Seniorenwegweiser

58 2. Gesundheit und Pflege Kurse für pflegende Angehörige werden auch vom Zusammenschluss der Katholischen Kliniken Bochums, dem Bergmannsheil, dem Knappschaftskrankenhaus Langendreer und dem Martin-Luther-Krankenhaus Wattenscheid durchgeführt. Die Kontaktdaten entnehmen Sie bitte der Liste der Bochumer Krankenhäuser. Fachbereich Alzheimerhilfe DRK Kreisverband Bochum e.V. An der Holtbrügge 8 · 44795 Bochum 0234 / 94 45 - 1 17 / - 1 45 alzheimerhilfe@drk-bochum.de www.drk-bochum.de/angebote/senioren/ alzheimerhilfe Alzheimer Gesellschaft Bochum e.V. Universtitätsstraße 77 44789 Bochum 0234 / 33 77 72 info@alzheimer-bochum.de www.alzheimer-bochum.de 2.1.8.2 Unterstützung Im Alltag In Nordrhein-Westfalen gibt es drei unterschiedliche Formen zur Unterstützung im Alltag: • Nachbarschaftshilfe • Im Haushalt beschäftigte Personen • Anerkannte Dienste Was ist Nachbarschaftshilfe? Eine Person kann einen pflegebedürftigen Menschen unterstützen und dafür Geld aus dem Entlastungsbetrag als Aufwandsentschädigung erhalten. Das ist kein Gehalt! Der Helfende darf jedoch nicht bis zum zweiten Grad verwandt oder verschwägert sein (also z. B. nicht das Kind, ein Elternteil, ein Geschwisterteil oder ein Partner). Der Helfende darf auch nicht in der gleichen Wohnung leben. Er darf sich nur um eine pflegebedürftige Person als Nachbarschaftshelfender kümmern. Und er muss einen Kurs im Umfang eines Pflegekurses nachweisen. Was sind im Haushalt beschäftigte Personen? Wenn die pflegebedürftige Person eine andere Person in ihrem Haushalt angestellt hat, z. B. eine Haushaltshilfe auf Minijob-Basis, kann diese über den Entlastungsbetrag mitbezahlt werden. Voraussetzung ist ein Kurs im Umfang eines Pflegekurses und ein Informationsgespräch mit dem Regionalbüro Alter, Pflege und Demenz. Für ein Informationsgespräch oder einen Kurs wenden Sie sich bitte an das Regionalbüro Alter, Pflege und Demenz Ruhr 0234 / 79 63 15 13 Was sind anerkannte Dienste? Es gibt gewerbliche oder gemeinnützige Dienste, die eine Anerkennung des Landes NordrheinWestfalen haben. Diese dürfen Angebote zur Unterstützung im Alltag erbringen und mit den Pflegekassen abrechnen.

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