Bodelshausen Informationsbroschüre

Bürgersaal des Rathauses 28 Bodelshausen – Infrastruktur WER TRIFFT DIE KOMMUNALPOLITISCHEN ENTSCHEIDUNGEN? Bürgermeister Der Bürgermeister wird alle acht Jahre von den Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Er hat vielfältige Aufgaben, die in der Gemeindeordnung für Baden-Württem­ berg geregelt sind: Er vertritt die Gemeinde, ist Vorsitzen­ der des Gemeinderats und Leiter der Gemeindeverwaltung. Derzeitiger Bürgermeister ist Uwe Ganzenmüller, der 2008 gewählt und 2014 in seinem Amt bestätigt wurde. Gemeinderat Der Gemeinderat in Bodelshausen ist die Vertretung der Bürgerinnen und Bürger und zugleich das Hauptorgan der Gemeinde Bodelshausen. Er wird von der Bürger­ schaft gewählt und besteht aus dem Bürgermeister und 14 Gemeinderätinnen und Gemeinderäten, die ehrenamt­ lich tätig sind. Der Gemeinderat wird für jeweils fünf Jahre gewählt (letzte Wahl war 2019). Gemeinderat und Bürgermeister lenken gemeinsam die Geschicke der Gemeinde Bodelshausen. Sie entscheiden über alle wichtigen Angelegenheiten, legen die Grundsätze für die Verwaltung der Gemeinde fest und setzen den Rah­ men, innerhalb dessen die vom Bürgermeister geleitete Gemeindeverwaltung handelt. Näheres zum Gemeinde­ rat, zu den Sitzungsterminen und den Berichten unter: www.bodelshausen.de od er im „Gemeindeboten“. Zur aktuellen Zusammensetzung des Gemeinderates https://www.bodelshausen.de/ gemeindeleben/kommunalpolitik/ gemeinderaete Zu den Sitzungsterminen https://www.bodelshausen.de/ gemeindeleben/kommunalpolitik/ sitzungstermine Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft Mössingen-Bodelshausen-Ofterdingen Die Gemeinde Bodelshausen ist eine selbstständige Gemeinde in freiwillig vereinbarter Verwaltungsgemein­ schaft mit der Großen Kreisstadt Mössingen und der Gemeinde Ofterdingen. Ortsrecht Kommunen haben das Recht, bestimmte gemeindespezi­ fische Satzungen und Verordnungen zu erlassen. Ortsrecht ist Ausfluss der kommunalen Selbstverwaltung. Die Orts­ rechtsammlung der Gemeinde Bodelshausen kann beim Bürgerservice der Gemeinde oder auf der Homepage der Gemeinde eingesehen werden. Enthalten sind Satzungen, Benutzungsordnungen, Polizei- und Rechtsverordnungen, öffentlich-rechtliche Vereinbarungen, Richtlinien und sons­ tige Bestimmungen, soweit sie für die tägliche Arbeit der Verwaltung und des Gemeinderates von Bedeutung sind. Zur Ortsrechtssammlung https://www.bodelshausen.de/ rathaus/Ortsrecht Bürgermeister Uwe Ganzenmüller

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