Bau-Informationsbroschüre Böblingen

31 Die Landesbauordnung (LBO) regelt, ob Errichtung, Änderung oder Beseitigung einer baulichen Anlage verfahrensfrei oder verfahrenspflichtig ist. Der Artenschutz ist in jedem Fall zu berücksichtigen – entweder im Verfahren oder eigenverantwortlich durch den Bauenden. Umfangreiche Informationen hierzu bietet die Broschüre „Artenschutz in der Bauleitplanung und bei Bauvorhaben“ vom Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg. Abhängig von der Komplexität des Vorhabens (Größe, Lage, betroffene Arten) kann eine ökologische Baubegleitung erforderlich sein, um artenschutzrechtliche Themen in den Bauablauf zu integrieren, Abläufe zu koordinieren und zwischen den Beteiligten zu moderieren. Bunte Vielfalt als Alternative zum Schottergarten Die Anlage von Schottergärten ist seit Mitte 2020 in Baden-Württemberg verboten. Diese Gärten sind nicht nur aus Gründen der Biodiversität fatal, sie heizen die Umgebung zudem übermäßig auf, verhindern das Versickern von Niederschlag und sind alles andere als pflegeleicht – Unkraut und Laub lassen sich nur sehr mühsam entfernen. Natürliche Gärten oder auch naturnahe Steingärten können hingegen ein wertvolles Refugium für darauf spezialisierte Tier- und Pflanzenarten darstellen. Jede noch so kleine Grünfläche zählt – egal ob es sich um den kleinen Vorgarten, den Garten hinterm Haus, die gewerbliche Grünfläche oder den Freiraum in Wohnanlagen handelt. Auch ein bisschen mehr Mut zur Wildnis zahlt sich schnell aus. Kann ich meinen Rasen vielleicht seltener mähen oder einfach eine Ecke im Garten vielleicht nur einmal im Jahr? Falls ja, werden Sie schnell merken, dass es hier schnell summt und brummt und krabbelt. Es gibt zahlreiche Pflanzen für alle erdenklichen Standorte im Garten, die nicht nur viel Blütenpower an den Tag legen, sondern sich als außerordentlich pflegeleicht erweisen. Gut fürs Klima Pflanzen binden Feinstaub, Bäume sorgen für angenehm temperierte Aufenthaltsräume im Sommer durch Schatten und Verdunstungskälte, der Boden speichert Regenwasser und die Pflanzen verbessern die Luftqualität. Attraktiv gestaltete Vorgärten geben ein schönes Bild ab, verhindern den direkten Einblick von außen in die Privatsphäre und können so den Wert der Immobilie steigern. Pflanzungen verändern sich mit den Jahreszeiten und sorgen so laufend für ein neues Gartenbild mit viel Abwechslung. Bei der Gartengestaltung muss nicht gänzlich auf Natur- oder Betonstein verzichtet werden. Fachmännisch verbauter Stein in Form von wasserdurchlässigen Belägen, Natursteinmauern, Sitzsteinen, gekonnten Arrangements aus Stauden und Findlingen oder auch als Mulchmaterial unter einer Staudenpflanzung steigert sogar die Biodiversität und wirkt optisch attraktiv. Wenn eine insektenfreundliche Bepflanzung dominiert, dann hat diese Art von Gestaltung nichts mit einem Schottergarten oder einer Steinwüste zu tun. Artenschutz am Haus Vögel und Fledermäuse nutzen im Siedlungsbereich an Gebäuden häufig Nischen, Spalten oder größere Hohlräume (z. B. Dachstühle) als Quartiere. Neben Kirchen und historischen Bauwerken können auch Industriegebäude und ganz „normale“ Ein- oder Mehrfamilienhäuser von ihnen besiedelt werden. Als Nahrungshabitate dienen Gärten und siedlungsnahe Grünflächen. Neben Fledermäusen und Vögeln gibt es eine ganze Reihe weiterer Tierarten, die am Haus oder im Garten angetroffen werden können und die hier dauerhaft oder zeitweise siedeln. Hierzu gehören zahlreiche Wildbienen-, Insekten- und Spinnenarten, Amphibien und Reptilien ebenso wie die Tierwelt im Gartenboden. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter www.artenschutz-am-haus.de. � Artenschutz bei Bauvorhaben Der besondere Artenschutz muss bei Bau- und Sanierungsvorhaben berücksichtigt werden. Dies ist im Bundesnaturschutzgesetz geregelt. Eingriffe müssen mit der Naturschutzbehörde abgesprochen und ggf. genehmigt werden, wenn beispielsweise Brutplätze und Quartiere betroffen sind. Können bestehende Lebensstätten nicht erhalten werden, müssen sie ersetzt werden. Einfache Lösungen sind meist durch frühzeitige Planungen möglich und bieten so den betroffenen Arten trotz Baumaßnahmen weiterhin Platz. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter Artenschutz in der Bauleitplanung und bei Bauvorhaben: Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen BadenWürttemberg (baden-wuerttemberg.de) Landratsamt Böblingen Parkstraße 16, 71034 Böblingen Telefon: 07031 663-1246 Telefax: 07031 663-1782 E-Mail: bauen-umwelt@lrabb.de www.landkreis-boeblingen.de �

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