Notfalllotse Landkreis Leipzig

Kreissozialamt 8 Ob Wohngeld für eine selbst genutzte Mietwohnung, Eigentumswohnung oder Eigenheim in Anspruch genommen werden kann, hängt im Wesentlichen von drei Faktoren ab: • Gesamteinkommen • Monatliche Miete oder Belastung • Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder Der erforderliche Antrag wird im Kreis- sozialamt, Sachgebiet Wohngeld be- arbeitet. Lediglich für die Bürger von Grimma ist die Wohngeldstelle der Stadt Grimma zuständig (03437 9858-482). Den Antrag erhält man beim Sozialamt der Landkreisverwaltung in Borna. Die Antragsformulare sind auf der Homepage der Landkreisverwaltung unter Bürgerservice› Formularübersicht › Auswahl › Sozialamt › Wohngeld/Betreuung abrufbar. Auf Wunsch kann dem Antragsteller auch ein Antrag zugesandt werden. Für weitere Fragen: Sachgebiet Wohngeld und BAföG Telefon: 03433 241-5029 E-Mail: wohngeld.borna@lk-l.de >>SOZIALHILFE UND GRUNDSICHERUNG IM ALTER Ein Anspruch auf Sozialhilfe besteht für jede Person, die über Einkünfte unterhalb des Existenzminimums verfügt (alleinstehende Person: 502 Euro und Miete). Sollte das Einkommen und das Vermögen des Antragstellers nicht ausreichen, um die Kosten des Lebensunterhaltes zu gewährleisten, kann deshalb ergänzend Sozialhilfe bewilligt werden. Die Vermögensgrenze für eine volljährige Person beträgt 10.000 Euro, d. h., darüber liegende Geldbeträge müssen erst verbraucht werden. Der erforderliche Antrag wird im Sozialamt, Sachgebiet Sozialhilfe bearbeitet. Den Antrag erhält man beim Sozialamt der Landkreisverwaltung in Borna und in der Außenstelle Grimma. Die Antragsformulare sind auf der Homepage der Landkreisverwaltung unter Bürgerservice › Behördenwegweiser › Aufgaben › Buchstabe „S“ › Sozialhilfe › Dokumente abrufbar. Auf Wunsch kann dem Antragsteller auch ein Antrag zugesandt werden. Für weitere Fragen: Sachgebiet Sozialhilfe Telefon: 03433 241-2103 E-Mail: sozialhilfe.borna@lk-l.de Kreissozialamt © Landratsamt Landkreis Leipzig / Sozialamt

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