Notfalllotse Landkreis Leipzig

Kreissozialamt 9 >>SCHWERBEHINDERTENAUSWEISE Einwohner des Landkreises Leipzig haben die Möglichkeit, einen Antrag auf Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises zu stellen. Nach der Antragstellung werden das Vorliegen einer Behinderung und weitere gesundheitliche Merkmale i. V. m. der Inanspruchnahme von Nachteilsaus- gleichen geprüft. Schwerbehinderte Menschen im Sinne des Sozialgesetzbuches IX sind Personen, bei denen ein Grad der Behinderung von wenigstens 50 vorliegt. Als Nachweis der Schwerbehinderung wird ein Schwerbehindertenausweis ausgestellt. Der erforderliche Antrag wird im Sozialamt, Sachgebiet Schwerbehindertenausweise bearbeitet. Den Antrag erhält man beim Sozialamt der Landkreisverwaltung in Borna. Die Antragsformulare sind auf der Homepage der Landkreisverwaltung unter Bürgerservice › Behördenwegweiser › Aufgaben › Buchstabe „S“ › Schwerbehinderte › Dokumente abrufbar. Auf Wunsch kann dem Antragsteller auch ein Antrag zugesandt werden. Für weitere Fragen: Sachgebiet Schwerbehindertenausweise und Elterngeld Telefon: 03433 241-2127 E-Mail: schwerbehindertenausweise. sozialamt@lk-l.de >>LEISTUNGEN NACH DEM LANDESBLINDENGELDGESETZ Bei Nachweis der Beeinträchtigung der Sehfähigkeit erhalten blinde Menschen sowie hochgradig sehbehinderte Men- schen Leistungen nach dem Landesblin- dengeldgesetz, unabhängig von Einkommen und Vermögen. Blind Blind ist ein schwerbehinderter Mensch, dem das Augenlicht vollständig fehlt oder dessen Sehschärfe auf keinem Auge, auch nicht bei beidäugiger Prüfung, mehr als 1/50 beträgt oder wenn andere Störungen des Sehvermögens von einem solchen Schweregrad vorliegen, dass sie dieser Beeinträchtigung der Sehschärfe gleichzustellen sind. Hochgradige Sehbehinderung Als hochgradig Sehbehinderte gelten Personen, deren Sehschärfe auf keinem Auge und auch nicht bei beidäugiger Prüfung mehr als 1/20 beträgt oder bei denen andere gleichschwere Störungen der Sehfunktion vorliegen. Das ist dann der Fall, wenn die Einschränkung des Sehvermögens einen Grad der Behinderung von 100 be- dingt und Blindheit noch nicht vorliegt. © Landratsamt Landkreis Leipzig / Sozialamt

RkJQdWJsaXNoZXIy NDIyMzg=