Notfalllotse Landkreis Leipzig

Kreissozialamt 10 Kreissozialamt Die Leistungen im Einzelnen sind: • für blinde Menschen ab Vollendung des 14. Lebensjahrs: 380 Euro im Monat • für blinde Menschen, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben: 285 Euro pro Monat • für hochgradig Sehbehinderte: 100 Euro pro Monat • für blinde und gleichzeitig gehörlose Menschen: zusätzlich 320 Euro Hinweis: Wenn Sie Leistungen der häuslichen Pflege in Anspruch nehmen oder wenn für Sie eine vollstationäre Versorgung erforderlich ist, verringert sich das Landesblindengeld. Der Antrag auf Leistungen nach dem Landesblindengeldgesetz ist in dem Antrag zur Feststellung einer Schwerbehinderteneigenschaft integriert. Den Antrag erhält man beim Sozialamt der Landkreisverwaltung in Borna. Die Antragsformulare sind auf der Homepage der Landkreisverwaltung unter Bürgerservice › Behördenwegweiser› Aufgaben › Lebenslagen › Buchstabe „B“ › Dokumente abrufbar. Auf Wunsch kann dem Antragsteller auch ein Antrag zugesandt werden. Für weitere Fragen: Sachgebiet Schwerbehindertenausweise und Elterngeld Telefon: 03433 241-w2127 E-Mail: schwerbehindertenausweise. sozialamt@lk-l.de >>ÜBERNAHME VON PFLEGEHEIMKOSTEN Personen, die wegen einer gesundheitlichen Beeinträchtigung, Behinderung oder Pflegebedürftigkeit eine Betreuung in einem Pflegeheim benötigen, haben Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung zur Finanzierung des Pflegeheimplatzes. Die Leistungen der Pflegekasse sind jedoch auf gesetzlich festgelegte Beträge begrenzt und stellen lediglich eine Grundabsicherung dar. Sollten die Leistungen der Pflegekasse nicht ausreichen, um die vollständigen Kosten des Heimplatzes zu decken, kann ein Antrag auf Übernahme von Pflegeheimkosten gestellt werden. Die Leistungen zur Übernahme der Kosten werden nur in Abhängigkeit von Einkommen und Vermögen gewährt. Grundsätzlich muss das komplette Einkommen und Vermögen zur Deckung der Heimkosten eingesetzt werden. Dem Pflegebedürftigen steht allerdings ein sogenanntes Schonvermögen von 10.000 Euro zu bzw. bei Vorhandensein eines Ehepartners 20.000 Euro. Den Antrag erhält man beim Sozialamt der Landkreisverwaltung in Borna, Brauhausstraße 8. Für weitere Fragen: Sachgebiet Soziale Leistungen und Betreuung Telefon: 03433 241-2118 E-Mail: pflegeheimkosten.borna@lk-l.de

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