Ratgeber für den Trauerfall der Stadt Braunschweig

14 Ratgeber Trauerfall für Braunschweig Der Katholische Friedhof Seit mehr als 100 Jahren besteht der Katholische Friedhof an der Helmstedter Straße. Nach einigen Erweiterungen erstreckt er sich über eine Fläche von 8,47 Hektar. Die ursprüngliche Kapelle musste im Jahr 1973 durch eine größere ersetzt werden und dient seit August 2001 als Gedenkstätte für die Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft. Auch themenbezogene Ausstellungen finden hier statt. Von Anfang an waren die Gemeinde und die Friedhofsverwaltung darum bemüht, einen naturverbundenen Friedhof zu gestalten, der Ruhe und Harmonie ausstrahlt und zum Verweilen einlädt. Durch die christliche Gestaltung der Grabmale soll zugleich die christliche Hoffnung über den Tod hinaus zum Ausdruck kommen. Dies geschieht auch, wenn sich alljährlich am Festtag Allerheiligen Hunderte von Menschen auf dem Friedhof zur traditionellen Gräbersegnung versammeln. Bestattungsformen Das Grab – ein Ort der Erinnerung … … und des persönlichen Gedenkens. Dieser Ort der Begegnung, die Grabstätte, sollte mit Bedacht ausgewählt werden. Die Entscheidung für oder gegen eine bestimmte Bestattungs- aber auch Grabstättenart will gut überlegt sein. Sarg- oder Urnenbeisetzung? Die Sargbeisetzung gilt als die klassische Beisetzungsform auf dem katholischen Friedhof. Dennoch wird auch die Urnenbeisetzung immer häufiger gewählt. Für beide Beisetzungsarten können Sie zwischen verschiedenen Grabarten wählen. Alte Kapelle – heute Gedenkstätte für Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft © Kroj 2017 Ruhe- und Nutzungszeit Die Ruhezeit ist der Zeitraum, innerhalb dessen ein Grab nicht neu belegt werden kann. Die Nutzungszeit ist der Zeitraum, innerhalb dessen Nutzungsrechte an einer Grabstätte bestehen. Verlängerungen des Nutzungsrechtes sind auf Antrag möglich. Erdbestattung Bei den Erdbestattungen können sich Hinterbliebene für eine große Familiengrabstätte, für ein Reihengrab oder ein Wahlgrab I. oder II. Ordnung entscheiden. Auf einem Wahlgrab können auch mehrere Urnen beigesetzt werden. Die Ruhezeit für Erdbestattungen beträgt 25 Jahre. Bei Wahlgrabstätten kann die Nutzung über die Ruhezeit hinaus verlängert werden. Urnenwahlgrabstätten Für Urnenbegräbnisse stehen den Hinterbliebenen zwei Größen von Wahlstellen zur Verfügung. Die Ruhezeit für Urnen beträgt 20 Jahre. Die Nutzung der Grabstätte über die Ruhezeit hinaus kann verlängert werden. Rasengrabfeld mit Gemeinschaftsdenkmal In dieser Erdgemeinschaftsanlage werden die Grabstellen der Reihe nach vergeben. Eine Reservierung ist nicht möglich. Auf dem gemeinsamen Grabmal werden der Name, Vorname, das Geburts- und das Sterbejahr der Verstorbenen festgehalten.

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