Ratgeber für den Trauerfall der Stadt Braunschweig

Ratgeber Trauerfall für Braunschweig 23 Art und Ort der Bestattung richten sich zunächst nach demWillen des Verstorbenen. Hat der Verstorbene Wünsche in dieser Hinsicht geäußert, so vertraut er in der Regel darauf, dass seine Angehörigen seinen Willen erfüllen werden. Rechtlich bindend sind jedoch getroffene Anordnungen nur dann, wenn sie als formgerechter letzter Wille verfasst wurden. Fehlt es an einer Willensäußerung des Verstorbenen, so sind die Angehörigen berechtigt, über Art und Ort der Bestattung und die Einzelheiten zu deren Gestaltung zu entscheiden. Dabei geht der Wille des überlebenden Ehegatten vor dem aller Verwandten. Hinterlässt der Verstorbene keinen Ehegatten, so geht der Wille der Kinder oder ihrer Ehegatten dem der übrigen Verwandten, der Wille näherer Verwandter dem der entfernteren Verwandten oder des Verlobten vor. Zuständig für alle mit der Bestattung zusammenhängenden Friedhofsangelegenheiten ist die jeweilige Friedhofsverwaltung. Ev.-luth. Propstei Braunschweig Friedhofsverwaltung Tel.: 0 531 21368-612 (Grabauswahl), 0531 21368-615 (Bestattungstermine) Braunschweiger Stadtfriedhof Fachbereich Stadtgrün Abt. Bestattungswesen Tel.: 0531 470-3874, -3879, -3872, -2731 Kath. Friedhofsverwaltung Tel.: 0531 71389 Von der jeweiligen Friedhofsverwaltung werden auch Auskünfte über die verschiedenen Bestattungsarten (Reihen- oder Wahlgräber, Aschenstätten) sowie Gestaltung von Grabmälern und Grabeinfassungen erteilt. Auch bezüglich der Höhe der von der Bestattungsform abhängigen Friedhofsgebühren kann auf Wunsch Auskunft gegeben werden. Wer bestimmt Bestattungsart und Bestattungsort?

RkJQdWJsaXNoZXIy NDIyMzg=