Ratgeber für den Trauerfall der Stadt Braunschweig

28 Ratgeber Trauerfall für Braunschweig Der Verlust eines Angehörigen ist enorm fordernd. Die Trauerzeit ist meist geprägt von Organisation und Formalitäten. Erbschaften zu klären verlangt den Angehörigen oft mehr ab, als in dieser Ausnahmesituation erträglich ist. Wir nehmen Ihnen durch unsere umfassende Unterstützung die Last: • Erbschaften klären: Sichtung und Einforderung der Erbunterlagen Erbenermittlung Einholung sämtlicher Unterlagen für den Erbfolge-Nachweis Klärung der Voraussetzungen zur Erbschafts-Annahme Sicherung des Nachlasses • Nachlass abwickeln: Bewertung und Veräußerung von Immobilien Inventaraufstellung (Wir erfassen den Nachlass) • Hausstand auflösen: Wertermittlung Taxieren (frei oder über ein Gutachten) Wirtschaftliche Nachlassabwicklung Wir unterstützen Sie auch in der Vorsorge Ihres eigenen Erbes, z. B. mit einer Mediation, damit die Erbschaftsplanung und -klärung kein unangenehmes Streitthema wird. Unser eingespieltes und fachübergreifendes Team ist im Erbfall rundum für Sie da. Wir freuen uns, Sie kennenzulernen! Erbschaftsmediation · Nachlassabwicklung · Erbenermittlung · Mediation Recht · Testamentsvollstreckung · Immobilienhandel · Wertermittlung, Nachlass und Immobilien · Gesundheitswesen · Sozialarbeit Petritorwall 27 · 38118 Braunschweig · Tel. 0531 61835024 mail@imeracon.de · www.imeracon.de Nachlassregelung Es empfiehlt sich, zu Lebzeiten seine Angelegenheiten rechtzeitig und umsichtig zu ordnen. Dies sollte insbesondere dann geschehen, wenn man als Einzelperson lebt und kinderlos ist oder unverheiratet mit einem Partner zusammenlebt. Insbesondere Alleinstehenden ist zu raten, Namen und Anschriften von zu benachrichtigenden Verwandten und Bekannten sowie andere wichtige Informationen an leicht auffindbaren Stellen in der Wohnung zu hinterlegen. Ein notariell beurkundetes Testament ist insbesondere in den Fällen ratsam, in denen der Verstorbene Grundbesitz oder nicht nur geringfügiges Vermögen hinterlässt. Damit ist sichergestellt, dass der Nachlass auch demjenigen zukommt, den der Erblasser zu Lebzeiten begünstigen wollte. Ist ein Testament nicht vorhanden, gilt die gesetzliche Erbfolge. Danach gilt grundsätzlich, dass der Verstorbene von seinem Ehegatten und seinen Kindern jeweils zur Hälfte beerbt wird, sofern die Ehegatten im gesetzlichen Güterstand lebten (Zugewinngemeinschaft). Bevor aber hier vielleicht die falschen Weichen gestellt werden, empfiehlt sich der Gang zu einem Notar. Wird im Nachlass ein handgeschriebenes Testament mit Datum und Unterschrift des Erblassers gefunden, ist dies umgehend von den Angehörigen dem zuständigen Notariat auszuhändigen. Versicherungen, Vereine, Banken usw. informieren © Butch · adobestock.com

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