Ratgeber für den Trauerfall der Stadt Bühl

Verschiedene Formen der Bestattung Das Verfügungsrecht wird hier auf 25 Jahre erworben. Diese Gräber sind als Rasenfläche angelegt, die Pflege erfolgt ausschließlich durch die Stadt Bühl. Eine individuelle Grabgestaltung der Grabfläche kann hier nicht stattfinden. Es dürfen keine Blumen oder sonstiger Grabschmuck abgestellt werden. Das Grabmal besteht aus einer bodenbündig verlegten Grabplatte, die eine maximale Größe von 40 x 40 Zentimeter nicht überschreiten darf. Die Inschrift darf nur als Gravur erfolgen. Hierfür ist ein Antrag auf Grabmalgenehmigung bei der Friedhofsverwaltung zu stellen. Die Grabstätte ist für eine Erdbestattung ausgelegt. Ausnahmsweise darf die Urne eines Ehepartners oder eines Verwandten ersten Grades beigesetzt werden, soweit die Gesamtnutzungszeit durch die Ruhezeit des Hinzukommenden nicht überschritten wird. Eine Verlängerung der Nutzungszeit dieser Grabart oder die spätere Umwandlung in ein Wahlgrab ist ausgeschlossen. Bei dieser Grabart wird das Verfügungsrecht auf 15 Jahre erworben. Sie sind als Rasenfläche angelegt und die Pflege erfolgt ausschließlich durch die Stadt Bühl. Eine individuelle Grabgestaltung der Grabfläche kann hier nicht erfolgen. Es dürfen keine Blumen oder sonstiger Grabschmuck abgestellt werden. Das Grabmal besteht aus einer bodenbündig verlegten Grabplatte, die eine Größe von 40 x 40 Zentimeter nicht überschreiten darf. Die Inschrift darf nur als Gravur erfolgen. Hierfür ist ein Antrag auf Grabmalgenehmigung bei der Friedhofsverwaltung zu stellen. Eine Verlängerung der Nutzungszeit ist ausgeschlossen. Das Nutzungsrecht wird hier auf 25 Jahre erworben. Die Position dieser Gräber ist auf dem Friedhof, in den dafür vorgesehenen Feldern, frei wählbar. Auf Wunsch der Angehörigen sind in Rücksprache mit der Friedhofsverwaltung auch mehrstellige in der Breite bzw. auch Tiefgräber möglich. Zusätzlich können pro Einzelgrabstelle bis zu sechs Urnen beigesetzt werden. Die Angehörigen verpflichten sich die Grabpflege über die gesamte Nutzungszeit zu übernehmen. Nach Ablauf des Nutzungsrechts ist dieses um mindestens fünf bis maximal 25 Jahre verlängerbar. Das Nutzungsrecht wird hier auf 15 Jahre erworben. Die Position dieser Gräber ist auf dem Friedhof, in den dafür vorgesehenen Feldern, frei wählbar. Es können bis zu vier Urnen beigesetzt werden. Die Nutzungsberechtigten verpflichten sich zur Grabpflege über die gesamte Nutzungszeit. Diese ist nach Ablauf um mindestens fünf bis maximal 15 Jahre verlängerbar. Rasenurnenreihengrab Erdwahlgrab Urnenwahlgrab Rasenerdreihengrab Rasenerdreihengrab Rasenurnenreihengrab Erdwahlgrab Urnenwahlgrab 9

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