Ratgeber für den Trauerfall der Stadt Bühl

Erdwahlgrab Die Entscheidung über die Bestattungsform und die Art der Bestattung ist nicht nur in Bezug auf die Kosten wichtig. Schließlich gilt es, für die unterschiedlichen Grabarten auch die verschieden langen Laufzeiten zu bedenken, die nur teilweise verlängert werden können. Auch die Ruhezeiten müssen berücksichtigt werden. Die Ruhezeiten für Erdbestattungen betragen auf den Friedhöfen in Bühl 25 Jahre, für Urnen und Kinder vor Vollendung des zehnten Lebensjahres sind es 15 Jahre. Bei Verwendung eines Hartholzsarges (Zulässigkeit abhängig von den Boden- verhältnissen) gilt abweichend hierzu eine Ruhezeit bei Erdbestattungen von 30 Jahren. Die generelle Grundlage für sämtliche den Friedhof betreffenden Angelegen- heiten ist die Friedhofssatzung der Stadt Bühl. Darüber hinaus gilt für die Benutzung des Friedhofs und seiner Einrichtungen die entsprechende Bestattungsgebührenordnung (abrufbar unter www.buehl.de/friedhof). Verschiedene Formen der Bestattung Verschiedene Formen der Bestattung Hinsichtlich der verschiedenen Arten der Bestattung werden auf den Friedhöfen in Bühl folgende Gräber angeboten: • Rasenerdreihengrab • Rasenurnenreihengrab • Erdwahlgrab • Urnenwahlgrab • Baumurnenwahlgrab • Pflanzenurnenwahlgrab • Anonymgrab (nur auf dem Stadtfriedhof Bühl) • Kinderwahlgrab • Grabstätte für Tot- und Fehlgeburten (nur auf dem Stadtfriedhof Bühl) • Grabfeld für Leintuchbestattung (nur auf dem Stadtfriedhof Bühl) Die Grabformen können fast auf allen Friedhöfen der Stadtteile angeboten werden. „Steine reden nicht, aber sie haben viel zu erzählen“ Hermann Lahm Individuelle und stilvolle Grabmale Nachbeschriftung und Umgestaltung Grabeinfassung Ausstellung persönliche Beratung Hurststr. 36 I 77836 Rheinmünster I Tel.: 07227-98557 www.steinmanufaktur-vetter.de 8

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