Ratgeber für den Trauerfall der Stadt Bühl

Nachlass- und Vorsorgeregelung Es empfiehlt sich, zu Lebzeiten seine Angelegenheiten rechtzeitig und umsichtig zu ordnen. Dies sollte insbesondere dann geschehen, wenn man als Einzelperson lebt und kinderlos ist oder unverheiratet mit einemPartner zusammenlebt. Insbesondere Alleinstehenden ist zu raten, Namen und Anschriften von zu benachrichtigenden Verwandten und Bekannten sowie andere wichtige Informationen an leicht auffindbaren Stellen in der Wohnung zu hinterlegen. Ein notariell beurkundetes Testament ist insbesondere in den Fällen ratsam, in denen der Verstorbene Grundbesitz oder nicht nur geringfügiges Vermögen hinterlässt. Damit ist sichergestellt, dass der Nachlass auch demjenigen zukommt, den der Erblasser zu Lebzeiten begünstigen wollte. Ist ein Testament nicht vorhanden, gilt die gesetzliche Erbfolge. Danach gilt grundsätzlich, dass der Verstorbene von seinem Ehegatten und seinen Kindern jeweils zur Hälfte beerbt wird, sofern die Ehegatten im gesetzlichen Güterstand lebten (Zugewinngemeinschaft). Bevor aber hier vielleicht die falschen Weichen gestellt werden, empfiehlt sich der Gang zu einem Notar beziehungsweise Rechtsanwalt. Wird im Nachlass ein handgeschriebenes Testament mit Datum und Unterschrift des Erblassers gefunden, ist dies umgehend von den Angehörigen dem zuständigen Notariat oder Rechtsanwalt auszuhändigen. Vorsorgeregelung Viele Bestatter bieten Vorsorgevereinbarungen an, in denen alle mit der Bestattung zusammenhängenden Dinge zu Lebzeiten geregelt werden können. Dies gilt sowohl für die Regelung von finanziellen Angelegenheiten als auch für die vorzeitige Festlegung der Abläufe und Erfordernisse, die mit einer späteren Bestattung zu tun haben können. Nachlassregelung Friedhof Neusatz Bühlertalstr. 11 · 77815 Bühl · Tel. 07223/9876-0 · Fax 07223/9876-70 · anwaelte@rassek.de · www.rassek.de 16

RkJQdWJsaXNoZXIy NDIyMzg=