Ratgeber für den Trauerfall der Stadt Bühl

Bei einem Trauerfall müssen die Hinterbliebenen verschiedene Aufgaben kurzfristig wahrnehmen, obwohl man sich in einer Extremsituation befindet, die vom Schmerz über den Verlust eines nahe stehenden Menschen dominiert wird. Daher ist es wichtig zu wissen, dass die qualifizierten Bestattungsunternehmen es als ihre eigentliche Aufgabe ansehen, den Hinterbliebenen hilfreich zur Seite zu stehen. Die Bestattungsunternehmen können entsprechend den Wünschen der Angehörigen die Bestattung ausrichten und durchführen, sowie die Formalitäten bei Behörden, Kirchengemeinden, Friedhofsverwaltungen und Krankenhäusern erledigen. So wird auch die mündliche Anzeige eines Sterbefalles in der Wohnung überwiegend durch die Bestatter übernommen. Die Formalitäten können aber auch größtenteils von den Angehörigen selbst erledigt werden. Die Anzeige eines Sterbefalles kann aber nur dann reibungslos geschehen, wenn die entsprechenden Unterlagen stets griffbereit sind. Helfen Sie Ihrem Partner, Ihren Kindern oder auch anderen Nahestehenden, diese Situation in Ihrem Sinne zu meistern. Machen Sie darauf aufmerksam, wo die entsprechenden Unterlagen im Ernstfall zu finden sind und teilen Sie Ihren Angehörigen Ihre Wünsche und Vorstellungen für die Bestattung und das Andenken an Sie mit. Jeder Sterbefall ist spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag beim zuständigen Standesamt anzuzeigen. Die Anzeige des Sterbefalles erfolgt durch die Hinterbliebenen persönlich oder durch einen beauftragten Bestattungsunternehmer. Ist der Tod im Krankenhaus eingetreten, so erfolgt die schriftliche Anzeige durch die dortige Verwaltung. Zuständig für die Beurkundung des Sterbefalles ist das Standesamt, in dessen Bezirk der Tod eines Menschen eingetreten ist. Erforderliche Unterlagen Für die Eintragung des Sterbefalles in das Sterbebuch sollten folgende Unterlagen vorgelegt werden: • Todesbescheinigung und Leichenschauschein des Arztes • bei mündlicher Anzeige des Todesfalles der Personalausweis des Anzeigenden bei Verheirateten oder verheiratet Gewesenen ein Auszug aus dem Familienbuch vom Standesamt des Wohnortes. Das Familienbuch beim Standesamt ist nicht zu verwechseln mit dem Stammbuch der Familie, das die Eheleute in ihrem Besitz haben, dies kann aber zur Eintragung des Sterbefalles mit vorgelegt werden. Im Zweifel folgende Urkunden mitbringen: • Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des verstorbenen Partners, • bei Geschiedenen das Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk, • bei Ledigen die Geburtsurkunde. Die Vorlage dieser Urkunden ist nicht erforderlich, wenn die entsprechenden Personenstandsbücher beim Standesamt geführt werden. Art und Ort der Bestattung richten sich zunächst nach dem Willen des Verstorbenen. Hat der Verstorbene Wünsche in dieser Hinsicht geäußert, so vertraut er in der Regel darauf, dass seine Angehörigen seinen Willen erfüllen werden. Rechtlich bindend sind jedoch getroffene Anordnungen nur dann, wenn sie als formgerechter letzter Wille verfasst wurden. Fehlt es an einer Willensäußerung des Verstorbenen, so sind die Angehörigen berechtigt, über Art und Ort der Bestattung und die Einzelheiten zu deren Gestaltung zu entscheiden. Dabei geht der Wille des überlebenden Ehegatten vor dem aller Verwandten. Hinterlässt der Verstorbene keinen Ehegatten, so geht der Wille der Kinder oder ihrer Ehegatten dem der übrigen Verwandten, der Wille näherer Verwandter dem der entfernteren Verwandten oder des Verlobten vor. Zuständig für alle mit der Bestattung zusammenhängenden Friedhofsangelegenheiten ist die Friedhofsverwaltung der Stadt Bühl oder die jeweilige Ortsverwaltung in den Ortsteilen. Dort werden auch Auskünfte über die verschiedenen Bestattungsarten sowie Gestaltung von Grabmälern und Grabeinfassungen erteilt. Auch bezüglich der Höhe der Friedhofsgebühren kann auf Wunsch Auskunft gegeben werden. Formalitäten und sonstige Maßnahmen Was ist zu tun? Anzeige beim Standesamt Bestattungsart und -ort Standesamt Bühl, Rathaus II, Hauptstraße 41 Telefon (0 72 23) 9 35-5 80 Friedhofsverwaltung Bühl, Rathaus V, Friedrichstraße 6 Telefon (0 72 23) 9 35-6 12 Friedhof Eisental Friedhof Weitenung 7

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