Familien- und Seniorenwegweiser der Stadt Butzbach

25 pflichten, Ihre Vorschläge zu berücksichti- gen. Bei der Betreuungsverfügung wird die Handlungsvollmacht nur dann wirksam, wenn es tatsächlich erforderlich ist. Darüber hinaus sollten Sie eigene Hilfs- mittel für Notfälle vorbereiten. Legen Sie einen Vorsorge-Ordner an. Denn so kön- nen im Falle einer Notsituation Angehörige oder Betreuer alle wichtigen Dokumente, wie die Patientenverfügung oder die Vor- sorgevollmacht, schneller und einfacher finden. Auch sinnvoll ist eine Notruf-Liste , die alle Telefonnummern und Adressen der im Ernstfall zu verständigenden Personen, Behörden und Pflegedienste beinhaltet. Mit diesen Vorsorgemaßnahmen sorgen Sie für Klarheit und haben das gute Gefühl, auf alle Eventualitäten vorbereitet zu sein. beziehen – nicht nur auf Fragen der medizi- nischen Behandlung. Falls Sie niemandem eine Vorsorgevoll- macht erteilt haben, bestellt das zustän- dige Gericht einen rechtlichen Betreuer. Hierzu müssten Sie aufgrund einer psychi- schen oder körperlichen Beeinträchtigung nicht mehr in der Lage sein, Ihre Angelegen- heiten ganz oder teilweise selbst zu erle- digen. Der Betreuer vertritt Sie bei Bedarf sowohl in rechtlicher und finanzieller Hin- sicht als auch in anderen Bereichen. Für gewöhnlich bestellt das Betreuungsgericht den rechtlichen Betreuer aus Ihrem Ange- hörigenkreis. Um jedoch auf die Wahl des Betreuers oder Ihres zukünftigen Wohnsit- zes im Vorfeld Einfluss nehmen zu können, ist eine Betreuungsverfügung notwendig. Mit dieser können Sie das Gericht dazu ver- Weinsinn

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