Familien- und Seniorenwegweiser der Stadt Butzbach

Fauerbach 26 Als potenzielle Pflegebedürftige oder Ange- hörige betrifft das Thema Pflege jeden von uns. Dabei gilt es sich in erster Linie über die Gesetzesänderungen, die verschiede- nen Pflegearten und über die Leistungen der Pflegeversicherung zu informieren. Die Feststellung der Pflegebedürftigkeit Bei der Feststellung der Pflegebedürftigkeit werden sowohl körperliche als auch geistige und psychische Faktoren berücksichtigt. Ob jemand pflegebedürftig ist, bestimmt der Grad der Selbstständigkeit. Demenzkranke und körperlich Pflegebedürftige erhalten den gleichen Pflegegrad und haben Anspruch auf die gleichen Leistungen der Pflegekasse. Es gibt fünf Pflegegrade. Um Leistungen aus der Pflegeversicherung zu erhalten, muss die Einstufung in einen Pflegegrad bei der zuständigen Pflegekasse beantragt werden. Dieser Antrag ist formlos möglich. Zu beach- ten ist jedoch, dass Leistungen aus der Pfle- geversicherung nicht rückwirkend erbracht werden. Der Leistungsanspruch beginnt frühestens ab dem Monat der Antragstel- lung. Anstelle eines schriftlichen Antrags kann auch ein Pflegestützpunkt aufgesucht oder ein Hausbesuch eingefordert werden. In diesen Fällen kümmert sich der Pflege­ berater um die weitere Antragstellung. Der Antragsteller wird von einem Gutach- ter des Medizinischen Dienstes der Kran- kenversicherung (MDK) anhand eines Fragebogens überprüft, um den Grad der Selbstständigkeit zu ermitteln. Rund um das Thema Pflege

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