Seniorenwegweiser Landkreis Calw

5. finanzen Je nach Schwere der Pflegebedürftigkeit bzw. Beeinträchtigung der Selbstständigkeit können auf Antrag Leistungen der Pflegekasse in Anspruch genommen werden. Eine Pflegebedürftigkeit liegt vor, wenn körperliche, geistige oder psychische Beeinträchtigungen oder gesundheitlich bedingte Belastungen oder Anforderungen nicht selbstständig kompensiert oder bewältigt werden können. Sobald der Antrag bei der Pflegekasse gestellt wird, beauftragt diese den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MD) zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit. Im Rahmen der Begutachtung werden sechs Lebensbereiche bewertet: ƒƒ Mobilität ƒƒ Kognitive und kommunikative Fähigkeiten ƒƒ Verhaltensweisen und psychische Problemlagen ƒƒ Selbstversorgung ƒƒ Umgang und Bewältigung krankheits- oder therapiebedingter Anforderungen und Belastungen ƒƒ Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte Info: Weitere Informationen erhalten Sie direkt bei Ihrer Pflegekasse und den Beratungsstellen (ab Seite 4). 5.2 KRANKENVERSICHERUNG Unabhängig von der Pflegeversicherung kann häusliche Krankenhilfe in Anspruch genommen werden, wenn dadurch ein Krankenhausaufenthalt vermieden oder verkürzt werden kann. Die Krankenkasse muss die ärztliche Verordnung genehmigen. Der Anspruch besteht für bis zu vier Wochen je Krankheitsfall. Zudem kann die Krankenkasse ggf. übergangsweise Leistungen für Kurzzeitpflege gewähren, wenn nach einem Krankenhausaufenthalt die Pflege und Versorgung nicht gesichert ist und keine Zuordnung zu einem Pflegegrad besteht. Info: Für weitere Informationen können Sie sich direkt an Ihre Krankenkasse wenden. 5.3 RENTENVERSICHERUNG Beratung und Unterstützung bei der Antragstellung erhalten Sie bei der Rentenstelle Ihres zuständigen Rathauses und bei der Deutschen Rentenversicherung. Deutsche Rentenversicherung Außenstelle Freudenstadt Wallstraße 8, 72250 Freudenstadt 44 07441 860500 ÖÖ aussenstelle.freudenstadt@drv-bw.de [[ Montag bis Mittwoch 8 – 12 Uhr und 13 – 16 Uhr Donnerstag 8 – 12 Uhr und 13 – 18 Uhr Freitags 8 – 12 Uhr Außenstelle Pforzheim Freiburger Straße 7, 75179 Pforzheim 44 07231 931420 ÖÖ aussenstelle.pforzheim@drv-bw.de [[ Montag bis Mittwoch 8 – 12 Uhr und 13 – 16 Uhr Donnerstag 8 – 12 Uhr und 13 – 18 Uhr Freitags 8 – 12 Uhr 5.4 SOZIALE LEISTUNGEN Menschen, die ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht aus eigenen Kräften sicherstellen können, erhalten in der Abteilung Soziale Hilfen eine gezielte beratende und finanzielle Unterstützung. GRUNDSICHERUNG Grundsicherung erhalten dauerhaft voll Erwerbsgeminderte oder Personen ab 65 Jahren, wenn sie ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht ausreichend sicherstellen können. Ein Rückgriff auf das Einkommen von unterhaltspflichtigen Kindern oder Eltern ist ausgeschlossen, sofern deren Jahresbruttoeinkommen den Betrag in Höhe von 100.000 Euro nicht übersteigt. HILFE ZUR PFLEGE Hilfe zur Pflege erhalten Pflegebedürftige für ambulante oder stationäre Pflege, die nicht pflegeversichert sind oder deren pflegerischer Bedarf durch die Leistungen der Pflegeversicherung nicht sichergestellt ist. 31

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