Seniorenwegweiser Landkreis Calw

7. vorsorge und todesfall Betreuungsbehörde des Landkreises Calw Landratsamt Calw Vogteistraße 42 – 46, 75365 Calw 44 07051 160-217 33 07051 795-217 44 07051 160-179 33 07051 795-179 44 07051 160-164 33 07051 795-164 ÇÇ www.kreis-calw.de Betreuungsverein der Diakonie im Landkreis Calw e. V. Diakonische Bezirksstelle Calw Badstraße 27, 75365 Calw 44 07051 92487222 33 07051 92487226 ÖÖ post@diakonie-nsw.de Diakonische Bezirksstelle Nagold Hohe Straße 8, 72202 Nagold 44 07452 841024 33 07452 841074 ÖÖ post@diakonie-nsw.de 7.2 DOKUMENTENMAPPE Die wichtigsten Urkunden und Dokumente sollten vollständig und geordnet in einer Dokumentenmappe gesammelt und an einem sicheren Ort aufbewahrt werden. Die Aufbewahrung sollte einer Vertrauensperson, die im Ernstfall Ihre Interessen vertritt und für Sie handelt, bekannt sein. Wenn vorhanden, sollten folgende Unterlagen in der Dokumentenmappe enthalten sein: ƒƒ Sparbücher, Wertpapiere ƒƒ Renten- und Krankenversicherungsunterlagen ƒƒ Versicherungspolicen ƒƒ Vollmachten und Patientenverfügung ƒƒ Verzeichnis der nächsten Angehörigen ƒƒ Geburtsurkunde ƒƒ Heiratsurkunde 7.3 TESTAMENT Ein Testament lässt sich schnell und unkompliziert erstellen. Dabei sind die unterschiedlichen Arten eines Testaments voneinander zu unterscheiden: Ein eigenständiges Testament (privates Testament) ist die einfachste Art, seinen letzten Willen festzulegen. Es wird selbst von Hand geschrieben und muss mit vollem Namen unterzeichnet werden. Zudem muss das Testament den Ort und das Datum der Unterschrift enthalten. Ein öffentliches Testament (notarielles Testament) kann gegen Gebühr bei einem Notar verfasst und beurkundet werden. Dieses Testament wird bei Gericht in Verwahrung gegeben. Ein öffentliches Testament kann jederzeit geändert werden. Hierbei können weitere Notarkosten anfallen. Info: Ehegatten können auch ein gemeinschaftliches öffentliches oder eigenständiges Testament ver- fassen. 7.4 WAS TUN IM TRAUERFALL? Verstirbt ein Angehöriger zu Hause, muss zunächst der Hausarzt verständigt werden, der den Tod feststellt und eine offizielle Bescheinigung ausstellt. Nach Erhalt der ärztlichen Bescheinigung kann ein entsprechendes Bestattungsinstitut beauftragt werden. Dieses übernimmt auf Wunsch auch die Sterbeanzeige beim zuständigen Standesamt. Folgende Unterlagen sind notwendig: ƒƒ Ärztliche Bescheinigung ƒƒ Personalausweis oder Reisepass des / der Verstorbenen ƒƒ Geburtsurkunde (wenn ledig) ƒƒ Heiratsurkunde (wenn verheiratet) ƒƒ Renten- und Krankenversicherungsunterlagen ƒƒ Versicherungspolicen (z. B. Lebens- oder Unfallversicherung) Info: Wenn Sie nicht in der Lage sind, die Bestattungskosten selbst zu tragen, können Sie einen Antrag auf Übernahme der Bestattungskosten beim Landratsamt Calw – Abteilung Soziale Hilfen (Seite 32) stellen. 35

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