Herzlich willkommen Familienfreundliches Calw

Eltern werden Geburt und Nachsorge Vorbereitung ist alles Ab der 24. Schwangerschaftswoche ist die Teilnahme an einem Geburtsvorbereitungskurs sinnvoll und wichtig. Im besten Fall melden Sie sich bereits frühzeitig für den Kurs Ihrer Wahl an, da diese oft schnell ausgebucht sind. Bei diesen Kursen werden die Schwangeren zum einen detailliert darüber informiert, wie die Geburt im Einzelnen abläuft. Zum anderen absolvieren Sie wertvolle Übungen, die Ihnen bei der Geburt helfen können. Das kann sowohl Gymnastik sein als auch Atem- und Ent- spannungsübungen. Grundsätzlich übernimmt die Kosten für diesen Kurs die Krankenkasse. Rechtliche Vorgaben und finanzielle Hilfen Mutterschutz Das Mutterschutzgesetz dient dem Schutz aller Frauen in der Schwangerschaft. Sobald die Schwangerschaft bekannt ist, steht die Mitarbeiterin unter besonderem Schutz und ihr darf keine Tätigkeit zugewiesen werden, welche ihre eigene Gesundheit oder die ihres Kindes gefährden könnte. Schwere körperliche Arbeit sowie Fließband- oder Akkordarbeit darf Schwangeren generell nicht zugemutet werden. Ansonsten darf eine schwangere Frau ihrer Beschäftigung bis zu sechs Wochen vor der voraussichtlichen Geburt ihres Kindes weiter nachgehen. Sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Entbindung gilt allerdings ein generelles Beschäftigungsverbot. Zusätzlich stehen werdende Mütter unter einem besonde- ren Kündigungsschutz. Während der gesamten Schwanger- schaft bis vier Monate nach der Entbindung ist eine Kündigung unzulässig. Schwangerschaft Auf den großen Tag gut vorbereitet Die Schwangerschaftsvorsorge ist eine Möglichkeit zur Beurtei- lung des Gesundheitszustandes der Mutter und ihres ungebo- renen Kindes. Während der Schwangerschaft hat die werdende Mutter das Recht, alle vier Wochen und in den letzten beiden Monaten der Schwangerschaft sogar alle 14 Tage eine Vor- sorgeuntersuchung bei einem Arzt oder einer Hebamme in Anspruch zu nehmen. Ist die Schwangere berufstätig, ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Arbeitnehmerin für die Vorsor- geuntersuchung von der Arbeit freizustellen, ohne dass diese dadurch einen Verdienstausfall erleidet. INFO Beratung und Betreuung bei Schwangerschaft, Geburt und Nachsorge auch in den Kliniken Calw, siehe Seite 33. Was tun bei einer ungewollten Schwangerschaft? Neben den Paaren, die sich bewusst ein Kind wünschen, gibt es auch viele ungewollte Schwangerschaften. In einem solchen Fall empfiehlt es sich, bereits frühzeitig eine Bera- tungsstelle aufzusuchen. Diese helfen dabei, erst einmal die eigene Situation realistisch einzuschätzen, und vermitteln materielle Hilfen. Sollten Sie sich gegen die Fortführung der Schwangerschaft entscheiden, stellen staatlich anerkannte Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen den sogenannten „Beratungsschein“ aus. Dieser ist Voraussetzung für einen straffreien Schwangerschaftsabbruch. 4

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