Herzlich willkommen Familienfreundliches Calw

INFO Mutterschaftsgeld Mutterschaftsgeld wird während der Schutzfristen gezahlt. Von wem und in welcher Höhe, richtet sich nach der jeweiligen Krankenversicherung der werden- den Mutter. Der Antrag muss schriftlich beim Bundes- versicherungsamt gestellt werden. Elterngeld Das Elterngeld ist eine familienpolitische Leistung des Bundes für Eltern, die sich in den ersten 14 Lebensmonaten eines Kindes (nach dem 01.01.2007 geboren) vorrangig selbst der Betreuung des Kindes widmen wollen und deshalb nicht voll erwerbstätig sind. Teilzeitarbeit bis zu 30 Stunden in der Woche ist möglich. Das Elterngeld wird in Höhe von 67 Prozent des durchschnitt- lichen Nettoerwerbseinkommens der letzten zwölf Kalender- monate vor dem Geburtsmonat des Kindes gewährt. Es kann allerdings nicht mehr als 1.800 Euro betragen. Auch für nicht erwerbstätige Elternteile beträgt es mindestens 300 Euro monatlich. Für Geringverdiener und Mehrkindfamilien kann sich ein höheres Elterngeld errechnen. Ein Elternteil kann höchstens für 12 Monate Elterngeld beantragen. Alleinerziehende können die vollen 14 Monate Elterngeld beziehen. Das Elterngeld muss schriftlich beantragt werden. Zuständige Stelle: L-Bank Karlsruhe Albert-Nestler-Straße 8, 76131 Karlsruhe Gebührenfreie Elterngeld-Hotline für allgemeine Anfragen Telefon: 0800 6645471 (09.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 17.00 Uhr) Anfragen zu eingereichten Elterngeldanträgen Telefon: 0721 38330 (09.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 17.00 Uhr) familienfoerderung@l-bank.de Elternzeit Nach der Geburt eines Kindes haben sowohl die Mutter als auch der Vater das gesetzlich festgelegte Recht auf Eltern- zeit. Das bedeutet, dass eine unbezahlte Auszeit vom Beruf genommen werden kann, die maximal drei Jahre dauert. Wer die Elternzeit nutzen möchte, muss sie sieben Wochen vor Beginn schriftlich beim Arbeitgeber anmelden. Grundsätzlich gilt während der Elternzeit ein Kündigungsverbot vonseiten des Arbeitgebers. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, aus der Elternzeit zurückkehrende Erziehungsberechtigte dem ursprünglichen Arbeitsvertrag nach wieder zu beschäftigen oder einen gleich- wertigen Arbeitsplatz zuzuweisen. Kindergeld Kindergeld wird als Steuervergütung nach den Bestimmungen des Einkommensteuergesetzes oder als Sozialleistung nach dem Bundeskindergeldgesetz gezahlt. Es wird bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres und unter bestimmten Voraussetzungen auch für ältere Kinder gezahlt, zum Beispiel, wenn sich das Kind noch in der Ausbildung befindet oder eine Behinderung vorliegt. Um Kindergeld zu erhalten, müssen Sie Ihren Wohnsitz in Deutsch- land haben oder in Deutschland einkommensteuerpflichtig sein, falls Sie im Ausland leben. Der Antrag auf Kindergeld muss schriftlich gestellt und unterschrieben werden. Antragsformulare gibt es bei der Agentur für Arbeit. Teilzeitarbeit Seit dem 1. Januar 2001 regelt das Gesetz über Teilzeit und befristete Arbeitsverträge die Voraussetzungen für einen Rechtsanspruch auf Teilzeitarbeit. Dieser ist gegeben, wenn das Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate bestanden hat, im betreffenden Unternehmen mehr als fünfzehn Beschäftigte arbeiten und der Arbeitnehmer die Verringerung der Arbeitszeit mindestens drei Monate vor Beginn einfordert. Kindererziehung: Plus für Ihre Rente Wer Kinder erzieht, nimmt dafür häufig wirtschaftliche Nachteile in Kauf. Hierfür gibt es für Mütter oder Väter einen Ausgleich bei der Rente. So können Sie einen Rentenanspruch auch mit wenigen oder geringeren Beiträgen und unter Umständen sogar ohne eigene Beiträge erwerben. Die Kindererziehungszeit wird nur einem Elternteil zugeord- net – demjenigen, der das Kind überwiegend erzogen hat. Erziehen Sie als Mutter und Vater Ihr Kind gemeinsam, ohne dass der Erziehungsanteil eines Elternteils überwiegt, erhält grundsätzlich die Mutter die Kindererziehungszeit. Soll der Vater die Kindererziehungszeit erhalten, obwohl er das Kind nicht überwiegend erzieht, müssen Sie für die Zukunft eine übereinstimmende gemeinsame Erklärung abgeben. Diese Erklärung kann auch rückwirkend, höchstens jedoch für zwei Kalendermonate, abgegeben werden. Eltern werden 5

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