Calw Ratgeber für den Trauerfall

3 Bei einem Trauerfall stellt sich auch immer die Frage nach der Art und dem Ort der Bestattung. In der Re- gel richtet sich dies zunächst nach dem Willen des/ der Verstorbenen. Hat der/die Verstorbene Wünsche in dieser Hinsicht geäußert, so vertraut er/sie darauf, dass die Angehörigen den Willen erfüllen werden. Rechtlich bindend sind jedoch getroffene Äußerungen nur dann, wenn sie als formgerechter letzter Wille ver- fasst wurden. Fehlt es an einer Willensäußerung des/ der Verstorbenen, so sind die Angehörigen grundsätz- lich berechtigt, über Art und Ort der Bestattung und die Einzelheiten zu deren Gestaltung zu entscheiden. Dabei geht der Wille des überlebenden Ehegatten vor dem aller Verwandten, der Wille näherer Verwandter dem der entfernteren Verwandten oder des/der Ver- lobten. Zuständig für alle mit der Bestattung zusam- menhängenden Friedhofsangelegenheiten, auch im Hinblick auf die Höhe der von der Bestattungsform abhängigen Friedhofsgebühren, ist die Friedhofsver- waltung, Telefonnummer 07051 167-451, E-Mail: friedhofsverwaltung@calw.de. Grabarten 75365 Calw · Stuttgarter Straße 2 · Fax 070 51-22 05 info@fischinger-bestattungen.de · www.fischinger-bestattungen.de BeStattungen Petra FiSChinger Telefon 070 51-22 06 VORMALS WURSTER – FAMILIENTRADITION SEIT 1969 Beratung gerne zu hause – in ihrer vertrauten umgebung

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