Calw Ratgeber für den Trauerfall

4 Weitere Informationen unter www.calw.de/Stadtrecht „Öffentliche Einrichtungen, Wirtschaftsförderung“ Seit dem 03.05.2013 werden in Calw folgende Grab­ arten angeboten: • Wahlgräber • Reihengräber • Rasenreihengräber • Rasenwahlgräber • Anonymgräber • Muslimisches Grabfeld • Urnenwahlgräber • Urnenreihengräber • Urnenanonymgräber • Urnengemeinschaftsgräber • Baumgräber • Kinderreihengräber • Kinderwahlgräber • Grabfeld für Fehlgeburten und Schwangerschafts­ abbrüche Nicht alle Grabarten werden auf jedem Friedhof ange- boten, bei Fragen sind wir gerne bereit, Ihnen weiter- zuhelfen. Grundsätzlich besteht kein Anspruch auf Verleihung oder Wiedererwerb von Nutzungsrechten an einer der Lage nach bestimmten Grabstätte, an Wahlgräbern, an Urnenwahlgräbern oder auf Unveränderlichkeit der Umgebung. Die Entscheidung über die Bestattungsform und die Art der Grabstätte ist nicht nur in Bezug auf die Kosten wichtig. Schließlich gilt es, für die unterschiedlichen Grabarten auch die verschieden langen Laufzeiten zu bedenken, die nur teilweise verlängert werden können. Auch bei den Ruhezeiten gibt es Unterschiede. Die ge- nerelle Grundlage für alle Angelegenheiten in Bezug auf das Friedhofswesen ist die Friedhofssatzung der Stadt Calw. Darüber hinaus gilt für die Benutzung des Friedhofs sowie seiner Einrichtungen und Anlagen die entsprechende Bestattungsgebührensatzung

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