Ratgeber Stadt Calw Trauerfall

15 Vorsorgeregelung Heutzutage muss jeder Mensch für seine eigene oder die Bestattung seiner Angehörigen finanziell selber aufkommen. Wie die Finanzen im Todesfall aussehen, ist angesichts eventuell anfallender Pflege- und Heimkosten kaum vorherzusehen. Wer vorsorgt, entlastet seine Angehörigen. Bestattungsvorsorge bedeutet aber auch, die eigenen Wünsche für die zukünftige Bestattung inhaltlich und finanziell abzusichern. Für eine wirklich sichere Bestattungsvorsorge – auch im zukünftigen Pflegefall oder bei bevorstehender sozialer Notlage – gibt es im Grunde nur zwei sichere Lösungen: • Eine einmalige Einlage in einen sogenannten Bestattungsvorsorge-Treuhandvertrag • Eine Sterbegeldversicherung, die in Raten angespart wird. Bei einer Treuhandeinlage zahlt ein Kunde, entweder ausgehend vom Kostenvoranschlag des Bestatters oder einem gewünschten Bestattungsvorsorge-Paket zur geplanten Bestattung, Geld in einen Treuhandvertrag ein. Dieses wird als Treuhandvermögen sicher angelegt. Für diese Anlage werden keine Negativzinsen fällig. Im Todesfall wird dieses Treuhandvermögen dann an den Bestatter zur Erfüllung des Vertrages ausgezahlt. Eine weitere Option ist die Sterbegeldversicherung. Hier werden monatlich kleine Beträge in eine Sterbegeldversicherung eingezahlt, die im Todesfall ausbezahlt wird. Bei beiden Varianten ist das angelegte Geld für die angemessene Bestattungsvorsorge vor unberechtigtem Auflösungsverlangen (zum Beispiel des Sozialamtes bei Pflegebedürftigkeit) geschützt. Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an einen Bestatter. !

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