Ratgeber Stadt Calw Trauerfall

16 Wichtige Informationen Zur Rentenversicherung Im Todesfall eines Rentenempfängers muss die zuständige Rentenbehörde umgehend informiert werden. Die Zahlungen werden dann eingestellt. Die Nachricht, dass der Rentenempfänger verstorben ist, ist von den Angehörigen bzw. dem Nachlassverwalter direkt an die Rentenbehörde zu übermitteln. Folgende Informationen bzw. Dokumente werden dabei benötigt: • Sterbeurkunde des Rentenempfängers (gebührenfrei vom Standesamt) • Name der Rentenbehörde sowie die Rentenversicherungsnummer • Name und Kontaktinformationen des nächsten Angehörigen bzw. des Nachlassverwalters Falls der Verstorbene Rentenzahlungen des NL Renten Service durch die Postbank erhielt, was in der Regel der Fall sein wird, senden Sie bitte umgehend eine E-Mail an den Rentenservice, um den Todesfall zu melden: rentenservice@deutschepost.de Der Rentenempfänger bzw. dessen Nachlass hat letztmalig Anspruch auf die Rentenzahlung des Monats, in dem sich der Todesfall ereignete. In den meisten Fällen werden die Zahlungen entweder am Monatsanfang bzw. Ende des Vormonats geleistet. Auf Rentenzahlungen, die danach eingehen, besteht kein Rechtsanspruch und sie müssen ggf. zurückerstattet werden. • Stirbt Ihr Ehepartner/Lebenspartner oder Ihre Ehepartnerin/ Lebenspartnerin, können Sie Anspruch auf eine Witwen- oder Witwerrente haben. • Sind Sie minderjährig oder noch in Schul- oder Berufsausbildung und verlieren einen Elternteil oder sogar beide, können Sie eine Halb- oder Vollwaisenrente bekommen. • Sie sind geschieden und erziehen ein minderjähriges Kind? Dann können Sie beim Tod des Expartners eine Erziehungsrente erhalten.

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