Ratgeber Stadt Calw Trauerfall

17 • Wenn Sie als Witwe oder Witwer wieder heiraten, fällt Ihre Witwen- oder Witwerrente weg. Sie haben dann Anspruch auf eine Rentenabfindung als „Startkapital“. Für Calwer Bürger besteht die Möglichkeit, den Antrag im Rathaus bei der Rentenstelle (Fachbereich I) einzureichen. Zum Nachlass Der Nachlass wird nach der gesetzlichen oder der testamentarischen Regelung verteilt. Zum Nachlass gehört neben dem Barvermögen unter anderem der Hausrat des Toten. Es empfiehlt sich, zu Lebzeiten seine Vermögensnachfolge rechtzeitig und umsichtig zu ordnen. Dies sollte insbesondere dann geschehen, wenn man nicht gänzlich vermögenslos ist und eine von der gesetzlichen Erbfolge abweichende Vermögensnachfolge wünscht. Ein privatschriftliches oder notariell beurkundetes Testament ist insbesondere in den Fällen ratsam, in denen der Verstorbene Grundbesitz oder nicht nur geringfügiges Vermögen hinterlässt. Damit ist sichergestellt, dass der Nachlass auch demjenigen zukommt, den der Erblasser zu Lebzeiten begünstigen wollte. Sollte kein Testament vorhanden sein, wird das Erbe nach der gesetzlichen Regelung verteilt. Für eine Ausschlagung des Erbes ist ebenfalls das Nachlassgericht zuständig. Hier sollten Sie beachten, dass Sie in diesem Fall auch keine Erinnerungen wie alte Fotoalben des Verstorbenen behalten dürfen. ! Manchmal reicht das nicht! Unser FACHANWALT hilft Ihnen bei Fragen rund um das Thema Erbrecht. Marktplatz 21 75365 Calw T 07051 . 93 63-0 F 07051 . 72 22 E info@fachanwaelte-calw·de www.fachanwaelte-calw.de

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