Informationen rund um den Friedhof der Stadt Celle

Weitere Informationen unter: www.celle.de/friedhöfe | 17 Banken, Sparkassen oder Postbank, bei denen der Verstorbene ein Konto hatte, sind zu verständigen. Sofern keine Kontovollmacht durch einen Angehörigen bestand, sind Zahlungsanweisungen nur dann möglich, wenn der Betreffende einen Erbschein des zuständi- gen Notariats vorlegt. In der Praxis jedoch begleichen die meisten Banken die anfallenden Beerdigungskosten zu Lasten des Kontos des Verstorbenen, sofern die Auslagen durch Originalrechnungen nach- gewiesen werden. Weiterhin ist zu prüfen, ob Änderungs- oder Kündigungsmitteilungen an den Wohnungsvermieter sowie für den Bezug von Strom, Gas, Wasser oder sonstige Verpflichtungen des Verstorbenen (Zeitungs­ abonnement, Buch- oder Zeitschriftenclub usw.) erforderlich sind. Jeder Sterbefall ist spätestens am folgenden Werktag nach dem Todestag dem Standesamt anzuzeigen. Zuständig für die Beurkundung eines Sterbefalls ist das Standesamt, in dessen Gebiet der Tod eines Menschen eingetreten ist. Der Tod ist durch einen der nächsten Angehörigen (Ehegatte oder Kinder) oder durch das Bestattungsunternehmen beim Standesamt anzuzeigen. Folgende Dokumente sind für die Beurkundung im Standesamt notwendig:  Vom Arzt ausgestellte Todesbescheinigung  Personalausweis des/der Verstorbenen  evtl. Nachweis über akademische Grade Zusätzlich für unverheiratet Verstorbene:  Geburtsurkunde des/der Verstorbenen  Beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch der Eltern Zusätzlich für verheiratet Verstorbene:  Heiratsurkunde der letzten Ehe  Beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch der letzten Ehe Zusätzlich für verwitwete oder geschiedene Verstorbene:  Wie Verheiratete, aber zusätzlich Sterbeurkunde des Ehegatten bzw. Scheidungsurteil Zusätzlich sind bei Aussiedlern folgende Dokumente erforderlich:  Aussiedlerausweis  Einbürgerungsurkunde  Geburts- und Heiratsurkunden in der Originalsprache und jeweils eine deutsche Übersetzung  Bei Namensänderungen, die Namensänderungsurkunde Weitere Unterlagen nur für die Feuerbestattung:  Bei einer Feuerbestattung wird eine Willensbekundung benötigt. Weitere Unterlagen für die Bestattung:  Bestattungs-Vorsorgevertrag (wenn vorhanden)  Grabdokumente (wenn vorhanden) Sonstige Erledigungen/Dokumente Naturnahe Grabstätten

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