Informationen rund um den Friedhof der Stadt Celle

Es empfiehlt sich, zu Lebzeiten seine Angelegenheiten rechtzeitig und umsichtig zu ordnen. Dies sollte insbesondere dann geschehen, wenn man als Einzelperson lebt und kinderlos ist oder unverheiratet mit einem Partner zusammenlebt. Insbesondere Alleinstehenden ist zu raten, Namen und Anschriften von zu benachrichtigenden Verwandten und Bekannten sowie ande- re wichtige Informationen an leicht auffindbaren Stellen in der Woh- nung zu hinterlegen. Ein notariell beurkundetes Testament ist insbesondere in den Fäl- len ratsam, in denen der Verstorbene Grundbesitz oder nicht nur geringfügiges Vermögen hinterlässt. Damit ist sichergestellt, dass der Nachlass auch demjenigen zukommt, den der Erblasser zu Lebzei- ten begünstigen wollte. Ist ein Testament nicht vorhanden, gilt die gesetzliche Erbfolge. Danach gilt grundsätzlich, dass der Verstorbene von seinem Ehegatten und seinen Kindern jeweils zur Hälfte beerbt wird, sofern die Ehegatten im gesetzlichen Güterstand lebten (Zuge- winngemeinschaft). Bevor aber hier vielleicht die falschen Weichen gestellt werden, empfiehlt sich der Gang zu einem Notar. Wird im Nachlass ein hand- geschriebenes Testament mit Datum und Unterschrift des Erblassers gefunden, ist dies umgehend von den Angehörigen dem zuständigen Notariat auszuhändigen. Nachlassregelung 18 | Weitere Informationen unter: www.celle.de/friedhöfe Frisius & Partner GbR · Celle Rechtsanwälte & Notar Bullenberg 1 · 29221 Celle Tel.: (0 51 41) 9 04 70 Fax: (0 51 41) 2 23 03 celle@frisius-partner.de www.frisius-partner.de Kompetente Beratung und Betreuung bei ... • Errichtung eines Testaments oder Erbvertrags • Erteilung einer Vollmacht, einer Vorsorgevollmacht oder Errichtung einer Patientenverfügung • Beantragung eines Erbscheins • Erbausschlagungen oder der Begrenzung der Erbenhaftung für Schulden des Erblassers • Auseinandersetzungen unter Miterben

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