Maßnahmen zur Wohnraumanpassung der Stadt Cottbus

27 Hilfe und Unterstützung können mit Altersgenossen unterhalt­ samen Freizeit- und Beschäftigungs­ möglichkeiten nachgehen. Daneben bietet die Kurzzeitpflege eine Alternative für alle Beteiligten, die zur Überbrückung eines fest umrissenen Zeitraums Unterstützung benötigen. Sie ist sowohl Entlastung für pflegende Angehörige als auch ein Angebot für Pflegebedürftige, die vor­ übergehend nicht zu Hause versorgt werden können. Darüber hinaus stehen Ihnen unter­ schiedliche stationäre Pflegeein- richtungen zur Auswahl. Wichtige Kriterien für die Entscheidung für eine dieser Pflegeeinrichtungen sind die Entfernung zur Familie, das Leistungs­ angebot und die Lebensqualität in der Einrichtung. Die Höhe der Kosten für den Aufenthalt in einer stationären Pflegeeinrichtung ist von mehreren Faktoren, wie der Lage des Objekts, der Ausstattung, der Zimmergröße oder der Lohnstruktur, abhängig. Die Pflegeversicherung kann Sie in vielerlei Hinsicht unterstützen. Informieren Sie sich sorgfältig, wel­ che Betreuungsmaßnahmen zum Leistungsspektrum der Versiche­ rung gehören. Wichtig ist außerdem, welche Voraussetzungen für entspre­ chende Maßnahmen vorliegen müs­ sen. Auch die Frage, welche sonstigen Finanz- und Sachdienstleistungen Pflegebedürftige und ihre Angehöri­ gen beanspruchen können, sollten Sie ausführlich mit einem Pflegeberater besprechen. Nehmen Sie sich genug Zeit und verschaffen Sie sich einen Überblick über die verschiedenen Möglichkei­ ten, damit Sie eine gute Entscheidung treffen können. PFLEGEARTEN Nicht nur Unfälle und Krankheiten, sondern auch altersbedingte körper­ liche und psychische Beeinträch­ tigungen können zu erheblichen Problemen bei der Alltagsbewältigung führen. Ganz im Interesse der Betrof­ fenen gibt es verschiedene Pflege­ arten, die zu Hause oder in einer professionellen Einrichtung genutzt werden können. Ob Sie als pflegebedürftige Person in den eigenen vier Wänden von einem Angehörigen oder einer ausgebilde­ ten Pflegekraft versorgt werden oder ob Sie eine stationäre Einrichtung besuchen, hängt in erster Linie von Ihrer Entscheidung ab. Dabei kom­ men verschiedene Faktoren ins Spiel, wie der Grad der Pflegebedürftigkeit, die Höhe der Pflegekosten und die bauliche Beschaffenheit der eigenen Wohnung. Deshalb ist es sehr wichtig, dass Sie sich über die unterschiedlichen Möglichkeiten informieren und beraten lassen. Durch die Pflegeberater und Pflegeberaterinnen Ihrer Kranken­ kasse und in den örtlichen Pflege­ stützpunkten erfahren Sie, welche Art der Pflege für Sie geeignet ist. Erkundigen Sie sich, ob ambulante Pflegedienste, die neben Pflege­ leistungen auch hauswirtschaftliche und soziale Betreuungsangebote unterbreiten, die bessere Wahl wären. Zudem können Sie täglich mit einer warmen Mahlzeit mittels Essen auf Rädern versorgt werden. Oder vielleicht sagt Ihnen das Ange­ bot der Tagespflege zu, bei der Sie mehrere Tage in der Woche tagsüber eine Einrichtung besuchen, aber am Abend wieder zu Hause sind. Dort erhalten Sie nicht nur professionelle Pflege und Versorgung, sondern UNTERSTÜTZUNG FÜR PFLEGENDE ANGEHÖRIGE Pflegende Angehörige können Bera­ tungsangebote der örtlichen Sozial­ hilfeträger und der Krankenkassen in Anspruch nehmen. Ebenfalls möglich ist der Besuch von Beratungsstellen oder Selbsthilfegruppen sowie Fortbil­ dungen im Bereich der Pflege. Auch die kirchlichen Träger und Wohlfahrts­ verbände bieten pflegenden Angehö­ rigen die Möglichkeit, Informationen zu erhalten. Angehörige können außerdem kostenlos an Pflegekursen teilnehmen. Im Carl-Thiem-Klinikum finden regelmäßig sogenannte „PfiFf“ (Pflege in Familien fördern) – Pflege­ kurse statt. In den Veranstaltungen lernen Angehörige richtige und sach­ gerechte Grundpflege durchzuführen, aber auch der Umgang mit Stress oder mit schwierigen Situationen wird vermittelt. Kontakt PfiFf – Pflegekurse Carl-Thiem-Klinikum Anmeldung Telefon: 0355 462138 oder außerhalb der Sprechstunde Telefon: 0355 463984 (Bitte auf den Anrufbeantworter sprechen) Daneben können berufstätige Ange­ hörige eine sogenannte Pflegezeit nach dem Familienpflegezeitgesetz in Anspruch nehmen, um eine Betreuung zu Hause durchführen zu können. © contrastwerkstatt - stock.adobe.com

RkJQdWJsaXNoZXIy NDIyMzg=